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Nach dem Sondertreffen

Düngeverordnung: Länder haben noch großen Redebedarf

Auch nach dem Sondertreffen der Länder zur Düngeverordnung gibt es einige offene Fragen. Der Widerstand gegen den Verordnungsentwurf vor allem zu den roten Gebieten bricht nicht ab.

Lesezeit: 4 Minuten

Proteste von Bauern und von Greenpeace begleiteten einmal mehr das heutige Sondertreffen der Länderagrar- und Umweltminister zur Düngeverordnung in Berlin. Drinnen gab es Diskussionen zu einer ganzen Reihe von Punkten. Vor allem für die Ausweisung der roten, besonders mit Nitrat belasteten Gebiete, fordern mehrere Länder vehement noch Änderungen ein.

Länder wollen noch Änderungen durchsetzen

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Bayerns Landwirtschaftsministerin Michela Kaniber legte nach dem Treffen Wert darauf, dass nicht nur Bayern, sondern auch viele andere Länder auf eine Klärung weiterer offener Fragen vor der entscheidenden Bundesratssitzung am 3. April drängen, insbesondere für die Ausweisung der roten Gebiete. „Es muss auch möglich sein, die Düngeverordnung im Bundesrat noch dort zu verändern, wo es wissenschaftlich begründet und fachlich gerechtfertigt ist“, sagte Kaniber nach dem Treffen.

Bayern fordert weiterhin die Düngung aller Zwischenfrüchte weiterhin zu ermöglichen. Außerdem wendet sich Kaniber gegen die Frist zur Aufzeichnung der erfolgten Düngung innerhalb von zwei Tagen. „Hier bin ich mit meinem Kollegen in Baden-Württemberg einig, den Landwirten in der oft angespannten Arbeitssituation während der Vegetationszeit eine Frist von vier Wochen zu ermöglichen“, sagte sie.

Zeit gewinnen für die Landwirte will Kaniber außerdem in den roten Gebieten. „Wir brauchen bis zur Ausweisung der neuen roten Gebiete Rechtssicherheit für die Landwirte“, sagte Kaniber. Die vorgesehenen neuen Pflichtvorgaben für die Landwirte sollten erst gelten, wenn die Überprüfung der Ausweisung der roten Gebiete durch die Länder abgeschlossen ist, forderte sie. Anschließend müssten die Landwirte ausreichend Zeit erhalten, mit notendigen baulichen Maßnahmen auf die neue Situation zu reagieren.

Niedersachsen erwartet Unterstützung für Verursacherprinzip

Auch Niedersachsen machte klar, dass es der Düngeverordnung nur dann zustimmen könne, wenn es noch Veränderungen bei der Ausweisung der roten Gebiete gebe. Das Land will die Ausweisung stärker am Verursacherprinzip orientieren und die Nitrateinträge im Sickerwasser statt im Grundwasser messen. Damit könnten Betriebe, die die Grenzwerte einhalten, von den strengeren Regeln verschont bleiben, so die Argumentation von Niedersachsens Land- und Umweltministerium.

„Wir gehen davon aus, dass es eine breite Unterstützung der anderen Länder für den niedersächsischen Weg gibt“, erklärten Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies nach dem Sondertreffen. Das, was der Bund dazu bis heute geliefert habe, bedürfte dringend noch einer Nachbesserung, so Otte-Kinast und Lies weiter. Niedersachsen erwarte nun, dass der Bund vor der Entscheidung im Bundesrat sicherstelle, dass das Verursacherprinzip verbindlich verankert werde und damit rechtssicher zur Anwendung kommen könne.

Bauernverband übergibt 9-Punkte-Plan

Das Treffen der Länder wurde begleitet von Protesten. Die Umweltorganisation Greenpeace demonstrierte gegen eine Aufweichung der Düngeverordnung im Bundesrat. Der Deutsche Bauernverband (DBV) übergab vor dem Treffen dem Vorsitzenden der Agrarministerkonferenz, dem Umweltminister des Saarlandes Reinhold Jost, eine Resolution aus neun Punkten. Auch eine Gruppe von Landwirten von Land schafft Verbindung (LsV) war vor Ort. In seiner Resolution fordert der DBV noch eine "deutliche Überarbeitungen des Verordnungsentwurfs". Es müsse verhindert weren, "dass nach der Rasenmähermethode riesige Gebiete unbegründet mit Auflagen überzogen werden", hieß es beim DBV. Vor Abschluss der Gebietsabgrenzung dürften die schärferen Auflagen nicht in Kraft treten. "Neben notwendigen fachlichen Nachbesserungen der Verordnung bedarf es auch eines konzertierten Messstellen-Überprüfungsprogramms", so der DBV weiter.

AbL gegen "Mithaftung" aller Betriebe

Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) forderte Bund und Länder heute nochmal dazu auf, Änderungen vorzunehmen. „Besonders in den roten Gebieten werden alle Betriebe in Mithaftung genommen, während in den grünen Gebieten Risikobetriebe wie solche mit gewerblicher Tierhaltung nicht gesondert angesteuert werden“, kritisierte die AbL. Es bleibe politische Aufgabe, einen verursachergerechten Ansatz durchzusetzen.

Außerdem wandte sich die AbL gegen die ersatzlose Streichung der Möglichkeit, organische Dünger auf oberflächlich gefrorenen Böden aufzubringen, die tagsüber auftauen und aufnahmefähig sind. Diese Regelung aus der neuen Düngeverordnung sei kontraproduktiv. Auch bei den Vorgaben zur Ausbringungstechnik forderte die AbL Bund und Länder dazu auf, wirkungsgleiche Maßnahmen zur Behandlung von Gülle anzuerkennen.

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