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Düngeverordnung: Länder tragen Verschärfung erstmal mit

Zur Düngeverordnung gibt es kaum noch Verhandlungsspielraum. Die Länder tragen die vom Bund neu aufgesetzten Verschärfungen vorerst mit.

Lesezeit: 3 Minuten

Die erweiterten Vorschläge der Bundesregierung zur Verschärfung der Düngeverordnung treffen auf Zustimmung der Bundesländer. Das teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nach dem heutigen Bund-Länder-Gespräch mit. „Uns wurde deutlich gemacht, dass Deutschland gegenüber der EU-Kommission kaum Spielraum hat.“, sagte die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast nach dem Gespräch. Landwirtschaftsministerin Klöckner und Umweltministerin Schulze werden nun am 28. August mit ihrer Liste an neuen Korrekturen für die Verschärfung der Düngeverordnung nach Brüssel zu EU-Kommissar Vella fahren.

Diese neuen Verschärfungen sind geplant:

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  • den Nährstoffvergleich durch Aufzeichnungspflichten über die tatsächlich aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen
  • eine Sperrfrist für das Aufbringen von Düngemitteln in den Nitrat belasteten Gebieten auf Grünland vom 1. Oktober bis zum 31. Januar und für Festmist und Kompost vom 1. November bis zum 31. Januar
  • für Hanglagen ab 5% Neigung soll es Einschränkungen bei der N-Düngung und einen Gewässerabstand von 3 Metern geben (weitere Details gibt es hier).

Ausnahme für Grünland vom 20%-Abschlag noch nicht durch

Laut der Niedersächsischen Landwirtschaftsministerin gab es bei dem Treffen auch Einvernehmen darüber, dass die Bundesregierung bei der EU-Kommission weiter dafür wirbt, dass es in den roten Gebieten für Grünland eine Ausnahme von dem geplanten 20%-Düngungsabschlag geben darf. Das hatte die Bundesregierung schon im Juni beschlossen, war aber bei der EU-Kommission damit bisher nicht auf Gegenliebe gestoßen.

Monitoring soll in allen Bundesländern kommen

Umsetzen wollen die Länder auch die von der EU-Kommission geforderte flächendeckende, schlagbezogene, elektronische Erfassung der Nährstoffströme. Es soll gemeinsam mit dem Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung im März 2020 eingeführt werden. Niedersachsen hat dies mit einem elektronischen Erfassungsprogramm bereits in Arbeit und will das System im September beschließen. „Unsere elektronische Erfassung in Niedersachsen kann als Blaupause dienen und wird in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einfließen“, sagte Otte-Kinast.

Bayern will Düngungsverbot von Zwischenfrüchten abschwächen

Kleine Änderungen behalten sich die Bundesländer jedoch dennoch vor. So hat Bayern laut Teilnehmerangaben im heutigen Bund-Länder-Gespräch angekündigt im Bundesratsverfahren noch das Herbstdüngungsverbot von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung abmildern zu wollen.

Länder sollen Ausweisung der roten Gebiete abschließen

Druck macht das Bundeslandwirtschaftsministerium nun auf die Länder, die ihre Länderverordnungen zur Ausweisung roter, mit Nitrat belasteter Gebiete noch nicht fertig haben. Bisher lägen dem BMEL erst 12 Länderverordnungen vor, heißt es am Mittwoch. Zu den fehlenden Ländern zählt u. a. Niedersachsen, dass seine Verordnung am 10. September beschließen will.

Strafzahlungen üben Druck aus

Die EU-Kommission hatte Ende Juli ihren Druck auf Deutschland nochmals erhöht, die Nitratrichtlinie umzusetzen und dargelegt, dass ihr die Kompromisse zur Verschärfung der Düngeverordnung, die die Bundesregierung im Juni geschnürt hatte, immer noch nicht weit genug gingen. Sollte Deutschland dem nicht entsprechen, drohten die in einem solchen Zweitverfahren von der EU verhängten Strafzahlungen von mehr als 800.000 €/Tag.

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