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Düngeverordnung lässt weiter auf sich warten

Die Bundesregierung hat noch keinen neuen Entwurf für die Düngeverordnung nach Brüssel geschickt. Ausnahmen von den 20%-Abschlägen bei der Düngung von Grünland wird es nur eingeschränkt geben.

Lesezeit: 3 Minuten

Anders als beim Koalitionsausschuss am Mittwoch vereinbart, hat die Bundesregierung am Freitag ihren erneut korrigierten Entwurf für die Umsetzung der Düngeverordnung nicht fertig gestellt. Die Gespräche seien sehr weit aber noch nicht beendet, bestätigten sowohl das Bundesumwelt- als auch das Bundeslandwirtschaftsministerium gegenüber top agrar.

Ziel bleibt die Verabschiedung im April

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Der erneut korrigierte Entwurf für die Düngeverordnung soll „in den nächsten Tagen“ nach Brüssel zur EU-Kommission gesendet werden. Mit einer Antwort darauf aus Brüssel werde dann „sehr schnell“ gerechnet, heißt es aus dem BMU. Sowohl BMU wie auch BMEL bestätigten, dass die Bundesregierung versuche das Ziel der EU-Kommission, bis April 2020 eine auch im Bundesrat abgestimmte Düngeverordnung zu haben, erreichen wollen.

Bundesregierung will Strafzahlungen weiter abwenden

Ende vergangener Woche war herausgekommen, dass der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission die im Referentenentwurf zur Novelle der Düngeverordnung vorgesehenen strengeren Regulierungen immer noch nicht ausreichen. Beim Koalitionsausschuss im Kanzleramt hatten Union und SPD am Mittwoch vereinbart, bis zum Freitag einen Entwurf für die Umsetzung der Düngeverordnung fertig zu stellen. Ziel sei, eine Klageerhebung samt Strafzahlungen im Zweitverfahren zur Düngeverordnung abzuwenden, hatte die Groko vereinbart.

Nach Informationen von top agrar, konzentrieren sich die Veränderungen auf:

1. Die Ausnahme des Grünlands von der N-Reduktion um 20% in roten Gebieten soll abhängig gemacht werden von dem Anteil des Grünlands in einem roten Gebiet. Ist der Grünlandanteil größer 20%, sollen die Länder keine Ausnahmen akzeptieren dürfen.

2. Neuausweisung roter Gebiete für alle Länder. Dabei ist nicht klar, ob die Binnendifferenzierung von der EU-Kommission akzeptiert wird oder eine andere Methodik für alle Länder verbindlich wird.

3. Die Länder müssen Gebiete auf Basis der Phosphat-Belastungen ausweisen ansonsten sind sie flächendeckend P-Gebiet. Bisher haben nur die drei Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz P-Gebiete ausgewiesen.

4. Streichung der Ausnahme für Festmist und Kompost beim Düngeverbot auf gefrorenen Böden.

Verwendung der Bauernmilliarde ist nebulös

Ob die von der Koalition am Mittwoch versprochene Bauernmilliarde komplett für die Kompensation der Belastungen durch die neue Düngeverordnung ausgegeben werden soll, ist auch zwei Tage später in Berlin noch nicht klar. Auch gibt es noch keine anderen offiziellen Listen, wofür das Geld konkret ausgegeben werden soll. Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium wurden von der Entscheidung der Parteichefs von CDU, CSU und SPD und dem Kanzleramt am Mittwochabend kalt erwischt. Für die Verteilung der Mittel und die Erarbeitung von rechtlich haltbaren Fördertatbeständen erbeten sich die Ministerien zum Ende der Woche noch Zeit.

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