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Kommentar

Düngeverordnung: Neujahr „rot“ sehen in NRW?

Für einige Landwirte könnte der Start ins neue Jahr 2021 mit einem Schreck beginnen: Denn die neue Landesdüngeverordnung NRW könnte sie plötzlich in ein „rotes Gebiet“ einstufen.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar von Patrick Liste, Chefredakteur beim Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben:

Einige Betriebe in Nordrhein-Westfalen könnten im Jahr 2021 durch die neue Landesdüngeverordnung von einem bisherigen grünen Gebiet in ein rotes Gebiet der Nitratbelastung rutschen – ohne dass sich etwas geändert hat. Warum?

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Seit dem 31. März 2020 gilt die neue Landesdüngeverordnung NRW. Die wichtigste Änderung war eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete. Damit haben sich die sogenannten roten Gebiete, in denen künftig höhere Auflagen bei der Düngung gelten, von ursprünglich 42 % auf 19 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche verringert.

Gelungen ist das durch aktualisierte Messergebnisse und Modellierungen. Dafür gab es für die Landesregierung viel Lob, auch aus dem Berufsstand vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband und von Land schafft Verbindung.

NRW galt als Vorreiter, andere Bundesländer übernahmen das Modell. Klar war aber: Sobald der Bundesrat die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten (nährstoffreichen) Gebieten verabschiedet, können sich die Gebietskulissen in NRW ändern. Das war Mitte September der Fall. NRW-Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser versprach aber prompt, dass sich in NRW die belastete Fläche höchstens leicht erhöhe.

Das machte Mut und beruhigte viele Praktiker in NRW. In einigen Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg weisen die neuen Karten inzwischen deutlich kleinere rote Gebiete aus. Da kommt zwangsläufig die Frage auf: Warum hat das NRW-Ministerium als Vorreiter noch keine angepasste Karte mit den neuen Gebietsausweisungen veröffentlicht?

Die Zeit drängt. Denn NRW muss bis Jahresende die Kulisse der belasteten Gebiete nach den Vorgaben der AVV überarbeiten. Gelingt das nicht, schreibt die Bundesdüngeverordnung knallhart vor: Jeden Grundwasserkörper mit mindestens einer belasteten Messstelle muss das Bundesland vollständig als potenziell belastetes Gebiet ausweisen.

Im Klartext: Eine einzige belastete Messstelle genügt, dass alle Landwirte in einem grünen Grundwasserkörper plötzlich „rot“ sehen.

Das darf nicht passieren. Die Landesverwaltung muss die differenzierte Betrachtung aller Grundwasserkörper jetzt zügig vorantreiben. Und sie muss den Landwirten transparent und nachvollziehbar darlegen, warum ihr Gebiet grün oder rot ist. Die Düngeregeln verlangen den Landwirten viel ab.

Die Stimmung auf den Höfen ist miserabel, die wirtschaftliche Lage angespannt. Im März hat die Landesregierung bei der Landesdüngeverordnung einen guten Kompromiss zwischen nötigen Maßnahmen für einen besseren Grundwasserschutz und dem, was Landwirten zuzumuten ist, gefunden. Das muss sie dringend und termingerecht wiederholen.

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