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Düngeverordnung: Niedersachsen stellt auf Regionalisierung bei roten Messstellen um

Nach deutlicher Kritik aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand hat die Landesregierung in Niedersachen erneut die LandesdüngeVO und ihre Gebietskulisse angepasst.

Lesezeit: 5 Minuten

Das niedersächische Umwelt- und das Landwirtschaftsministerium haben am Dienstag im Kabinett über die überarbeitete Verordnung zur Ausweisung der sogenannten „Roten Gebiete“ informiert, die nun zeitnah in die erneute Verbandsanhörung geht.

Nach der ersten Anhörung wurden noch größere Veränderungen bei der Gebietskulisse vorgenommen. Zum Beispiel wurde in den bisher als unbelastet bewerteten grünen Grundwasserkörpern mit roter Messstelle eine vorläufige Regionalisierung umgesetzt.

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Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies begründet das Entgegenkommen mit den positiven Erfahrungen des Niedersächsischen Weges. „Wir sind mit unterschiedlichen Interessenvertretern aus Landwirtschaft und Wasserwirtschaft in einem intensiven Dialog, um das weitere Vorgehen für die nächsten Monate und Jahre gemeinsam abzustimmen. Wir haben mit dem Beirat eine zielführende und vertrauensvolle Zusammenarbeit“, sagte er. Gemeinsam seien die ersten Schritte veranlasst worden – hin zu einer verursacherorientierten Gebietsausweisung bei der Nitratbelastung.

Auch Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast spricht von einem „richtigen Weg“: „Bei der Ausweisung der roten Gebiete werden wir so zügig wie möglich auf eine Regionalisierung umstellen. Da das bestehende Ausweisungsmessnetz dies derzeit noch nicht überall ermöglicht, sind mehrere Schritte erforderlich. Mit dem Konzept liegt nun ein konkreter Fahrplan vor, der verbindliche Etappen festlegt. Das ist wichtig, denn uns verbindet ein gemeinsames Ziel: Wir wollen die Gebietsausweisung so präzisieren, dass sie so transparent und verursachergerecht wie möglich ist!“

Das weitere Vorgehen für die nächsten Jahre wurde im Beirat in einem „Phasen-Papier“ vorläufig vereinbart. Dies soll einen verlässlichen Rahmen für alle Beteiligten geben. „Die vereinbarten Punkte werden gemeinsam weiter diskutiert, um von allen akzeptierte Lösungen zu erarbeiten“, so Umweltminister Lies. „Es liegt noch viel Arbeit vor uns, aber gemeinsam erreichen wir mehr Grundwasserschutz.“

Wie geht es nun weiter?

In der jetzt umgesetzten „Phase 0“ erfolgte die vorläufige Binnendifferenzierung in den betroffenen 25 grünen Grundwasserkörpern auf Basis einer Regionalisierung. Außerdem wurde unter anderem die Emissionskulisse auf Grundlage aktueller Klimadaten und die Messstellen erneut geprüft.

In „Phase 1“ erfolgt dann eine Regionalisierung in denjenigen Grundwasserkörpern, in denen die Messstellendichte und Verteilung den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV) entspricht. Zudem werden die Berechnungen zum Emissionsrisiko aktualisiert. Die neue Gebietsausweisung soll im Frühjahr 2022 wirksam werden. Um das Messnetz weiter auszubauen, sollen bestehende Brunnen, die die Anforderungen der AVV erfüllen, genutzt und neue Brunnen gebaut werden. Dies ist ein fortlaufender Prozess und soll auch in den nächsten Phasen weitergeführt werden.

Bis „Phase 2“ wird für das Basisemissionsmonitoring die Grundlage geschaffen, dass die betriebsbezogenen Daten in die Ausweisung der roten Gebiete einfließen können. In “Phase 2“ sollen dann die roten Teilgebiete, in denen ein größeres Messstellendefizit als in Phase I bestanden hat, regionalisiert werden. Der Abschluss dieser Phase ist dann für Sommer 2023 vorgesehen.

In der letzten „Phase 3“ wird dann eine Regionalisierung der verbleibenden Grundwasserkörper angestrebt. „Das betrifft im Wesentlichen Gebiete, in denen bislang keine Belastungen festgestellt wurden“, so Umweltminister Lies, „aber aus Vorsorgegründen eine differenzierte Betrachtung geboten ist.“ Derzeit werden die Karten final vom Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) erstellt.

Hennies: „Wir kommen einem Konsens näher“

Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies begrüßt die geplante Anpassung: „Wir kommen einem Konsens zwischen Landwirtschaft, Wasserversorgern und Umweltbehörden einen Schritt näher. Für uns Landwirte kann die berechnete Auswaschungsgefährdung unserer Böden nicht der alleinige Maßstab sein. Wenn bedenkliche Nitratgehalte im Grundwasser gemessen werden, wollen wir eine faire Analyse mit den bestmöglichen Daten und eine Abgrenzung der ursächlichen Flächen nach fachlich anerkannten Methoden.“

Das Landvolk erkennt an, dass die Landesregierung auf eine andere Ausweisungsmethodik von „roten Gebieten“ wechseln will, wenn die dazu notwendigen Anforderungen an die Messstellen und ihre Verteilung vorliegen. Das bisher verwendete Modell ignoriert laut Hennies in vielen Fällen die Ergebnisse von Messstellen ohne überhöhte Nitratgehalte und die häufig unzureichende Messstellenverteilung.

„Das ist für uns nicht akzeptabel, und die von der Landesregierung vorgeschlagenen Phasen brauchen viel zu viel Zeit, insbesondere für die Betriebe in den Phase-2-Gebieten. Andere Bundesländer mit den gleichen Problemen haben eine dafür angemessene Methodik entwickelt und in kurzer Zeit umgesetzt. Das muss auch in Niedersachsen möglich sein“.

Für das Landvolk konnte die Diskussion über die Eignung der bisher genutzten Grundwassermessstellen mit der Landesregierung ebenfalls noch nicht abgeschlossen werden. Dazu wurden weitere gutachterliche Prüfungen durch die Kreisverbände im Landvolk Niedersachsen vergeben; gleichzeitig läuft eine Messstellenüberprüfung im Auftrag des Landes.

Die Datenbasis für die Berechnung der landwirtschaftlichen Einflüsse auf die Gewässerqualität wurde durch Änderungen der Düngeverordnung des Bundes unsicherer. Das Landvolk unterstützt Überlegungen für eine landesrechtliche Verbesserung. Gefordert wird aber auch, dass die Datenbereitstellung der Betriebe behördlich anerkannt wird und zu Erleichterungen bei bürokratischen Auflagen und Düngeverboten führt, wenn der einzelbetriebliche Gewässerschutz über den bereits hohen gesetzlichen Standard hinausgeht.

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