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Düngeverordnung

Rote Gebiete schrumpfen in NRW massiv

Die roten Gebiete in NRW haben sich weiter verkleinert. Final sind nun 11 % der Fläche dort eingestuft, wo die Bauern schärfere Regeln bei der Düngung einhalten müssen.

Lesezeit: 3 Minuten

Nordrhein-Westfalen hat die finale Kulisse der nitratbelasteten Gebiete übermittelt, in denen zum Schutz des Grundwassers zusätzliche Düngemaßnahmen umzusetzen sind.

Die neue Gebietskulisse ist jetzt auf ELWAS-Web feldblockscharf ausgewiesen. Sie gilt ab 1. März 2021 und umfasst nun eine Fläche von insgesamt rund 165.000 ha. Die Ende Dezember 2020 veröffentlichten feldblockscharfen Karten zu den nitratbelasteten Gebieten in NRW hatten noch ein Gebiet von 350.000 ha umfasst. In den belasteten Gebieten sind laut Agrarministerin Ursula Heinen-Esser zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

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Insbesondere die Berücksichtigung der zwischenzeitlich von der Landwirtschaftskammer übermittelten Daten des neuen Nährstoffbericht haben zu einer weiteren Reduzierung der Gebietskulisse geführt. Im Ergebnis gelten fortan auf rund 11 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche zusätzliche Anforderungen an die landwirtschaftliche Düngung. Welche dies sind, schreiben die Bundesdüngeverordnung und die zum Jahreswechsel in Kraft getretene neue Landesdüngeverordnung vor.

Fragen per Email

Zur Beantwortung individueller Fragen zu der neu ausgewiesenen Gebietskulisse sowie zu den seit 1. Januar 2021 gültigen Neuregelungen der Landesdüngeverordnung hat das Umweltministerium für die nächsten Wochen eine „Zentrale Infostelle Düngeregulierung“ eingerichtet. Offene Fragen können ab sofort an die zentrale E-Mailadresse Gebietsausweisung@LWK.NRW.de gestellt werden.

Die Infostelle richtet sich insbesondere an Landwirtinnen und Landwirte, steht aber allen Interessierten offen. Wie kann ich erkennen, auf welchen Flächen mit Beginn der neuen Düngesaison zusätzliche Anforderungen gelten, und welche sind dies? Wie erklären sich Veränderungen zu vorherigen Ausweisung? Wieso sind auch Flächen betroffen, die kaum oder gar nicht gedüngt werden? Diese und andere Fragen können an die Zentrale Infostelle gerichtet werden.

Allgemeine Informationen, Antworten zu häufig gestellten Fragen und Detailkarten, mit denen die Einstufung einzelner Flächen transparent nachvollzogen werden kann, werden auf den Webseiten der Landwirtschaftskammer, des Landesamts für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz sowie über den Kartendienst www.elwasweb.nrw.de zur Verfügung gestellt.

WLV: Rote Gebiete müssen nachvollziehbar sein

Hubertus Beringmeier, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV), betont unterdessen erneut, dass die verhängten Bewirtschaftungsauflagen viele Betriebe hart treffen. "Als persönlich betroffener Landwirt weiß ich, wovon ich spreche. Aber der Schutz des Grundwassers ist auch für unsere Bauernfamilien ein hohes Gut und wir haben als Landwirtschaft die Pflicht, unseren Beitrag zu leisten."

Beringmeier fordert, dass die Ausweisung der belasteten Gebiete in jedem Einzelfall nachvollziehbar sein muss. Das sei bisher nicht überall der Fall, hier müsse nachgebessert werden. Wichtig sei zudem, dass Wege erkennbar werden, wie es gelingen kann, belastete Gebiete möglichst schnell wieder in unbelastete Gebiete zu verwandeln. "Hier fordern wir die Berücksichtigung einzelbetrieblicher Stickstoffüberschüsse. Mit der Schaffung einer Informationsstelle zur neuen Gebietskulisse hat die Landesregierung eine Forderung der Landwirtschaft umgesetzt. Die jetzt vorliegende Regelung ist das Zwischenergebnis eines harten, z.T. sehr harten politischen Ringens. Es bleiben offene Fragen, die schnell geklärt werden müssen!"

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