Das Verwaltungsgericht in Trier hatte im Juli 2020 die Klage eines Landwirtes gegen die rheinland-pfälzische Düngeverordnung und insbesondere gegen die Ausweisung der „Roten Gebiete“ abgewiesen. Gegen diese Entscheidung wurde mittlerweile die vom Verwaltungsgericht ausdrücklich zugelassene Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingelegt.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau unterstützt weiterhin den Kläger bei den Bestrebungen, gegen die seiner Auffassung nach falsche Festsetzung der „Roten Gebiete“ mit weitgehenden Auflagen zu Lasten der wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe gerichtlich anzugehen.
Präsident Michael Horper begrüßte ausdrücklich die Bereitschaft des Klägers, die erstinstanzliche Entscheidung vor dem höchsten rheinland-pfälzischen Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. „Ich hoffe“ so Horper, „dass das Oberverwaltungsgericht in Koblenz schnell eine Entscheidung trifft und somit Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung der Roten Gebiete geschaffen wird, was für alle unsere Betriebe von Bedeutung ist und auch Hinweise für die zukünftige Ausweisung Roter Gebiete geben wird“.
Wann mit einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz zu rechnen ist, ist nicht absehbar. Erfahrungsgemäß dauern die Verfahren dort mindestens sechs bis acht Monate.