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Düngeverordnung: Rüben prädestiniert für rote Gebiete

Eine um 20 % geringere Düngung wird bei Rüben auf den meisten Standorten wohl keine Ertragsverluste nach sich ziehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Verschärfung der Düngeverordnung schränkt die Stickstoff- und Phosphatdüngung vor allem in den „roten und grauen Gebieten“ erheblich ein. Ohne Anpassung der Anbausysteme sind durch die pauschale Kürzung der N-Düngung um 20% u.a. bei Winterweizen, -gerste und -raps erhebliche wirtschaftliche Verluste vorprogrammiert.

Bei den Sommerungen und insbesondere bei der Rübe und dem Mais sind die zu erwartenden Ertragsverluste jedoch geringer. Vor allem Rüben zeichnen sich aufgrund ihrer tief reichenden Wurzeln durch eine optimale Nährstoffaneignung aus. Darüber hinaus können Sommerungen die N-Freisetzung aus dem Boden optimal nutzen. Daher wird eine um 20% geringere Düngung bei Rüben auf den meisten Standorten wohl keine Ertragsverluste nach sich ziehen. Auf vielen Flächen kann die Rübe sogar noch Stickstoff an die anderen Kulturen abgeben.

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Dazu ein Beispiel: Der Bedarfswert von Rüben beträgt nach neuer DüV 170 kg/ha. Liegt das Ertragsniveau auf ihren Flächen bei 850 dt/ha – was auf viele Betriebe zutrifft – können Sie einen Zuschlag von etwa 20 kg/ha vornehmen (Basisertrag 650 dt/ha; je 100 dt/ha Mehrertrag + 10 kg/ha N). Im Vergleich zum bisherigen Sollwert liegt der aktuelle Bedarfswert somit etwa 30 kg/ha höher.

Eine wichtige Größe bei der Berechnung des Bedarfswerts sind die Nmin-Gehalte. In Zukunft ist es wichtig, die Nmin-Gehalte im Frühjahr zu erhöhen. Dazu kann z.B. ein früherer Umbruch von Zwischenfrüchten sowie der Zwischenfruchtanbau von Leguminosen wie Wicken, Erbsen und Ackerbohnen beitragen. Jeder Landwirt hat zudem das Recht, trotz eigener höherer Werte bei der Kalkulation auf die ggf. niedrigeren Werte der Düngebehörde zuzugreifen. Damit lässt sich der Spielraum für die Düngung evtl. weiter erhöhen.

Bei der eigenen Kalkulation sollte man an dem alten Sollwert von 160 kg je ha N ohne Ertragszuschlag festhalten. Auf vielen Lehmböden kann noch ein weiterer Abschlag von 20 bis 40 kg je ha erfolgen. Die Rübe ist dann sogar in der Lage, anderen Früchten 20 bis 40 kg N/ha zur Verfügung zu stellen. Das heißt: Der Anbau von Rüben wird in den roten Gebieten relevanter.

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