Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Wegen Coronakrise

Düngeverordnung soll als Kompromiss erst ab 2021 gelten

Die Bundesländer wollen am Freitag der Düngeverordnung zustimmen. Im Gegenzug wollen sie Zeit zur Umsetzung bis Anfang 2021 haben.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesländer schmieden an einem Kompromiss zur Düngeverordnung. Nach einer erneuten Telefonschalte am Mittwoch gibt es nun einen Kompromiss, laut dem die Bundesländer der Düngeverordnung zustimmen unter der Maßgabe, mehr Zeit für die Umsetzung der Maßnahmen bis Anfang 2021 zu bekommen, erfuhr top agrar aus mehreren Ländern.

Neue Maßnahmen sollen erst ab 2021 gelten

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Danach soll die Umsetzungsfrist der Düngeverordnung wohl von 6 auf 9 Monate gestreckt werden. Damit würde die neue Düngeverordnung für die Landwirte erst ab 1. Januar 2021 gelten und damit auch die ungeliebte Reduktion der Düngung in den roten Gebieten um 20% erst ab 2021 in Kraft treten. Bis dahin wollen dann die Länder ihre roten Gebiete mit der verpflichtenden Binnendifferenzierung neu ausgewiesen haben.

Um grünes Licht in Brüssel für die Übergangsfrist bis 2021 zu bekommen, haben sich Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen in einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt. Sie begründen darin, dass die Fristverschiebung wegen der schwierigen Lage in der Coronakrise notwendig sei.

Bundesregierung bestätigt Gespräche mit der Kommission

Noch ist die Regelung nicht durch. Auch das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium bestätigen aber mittlerweile die Gespräche. Die Bundesregierung führe derzeit Gespräche mit der EU-Kommission, mit dem Ziel, sowohl die Frist für die differenziertere Ausweisung der Roten Gebiete wie auch der Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten auf den 1. Januar 2021 zu verschieben, teilten Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Umweltministerin Svenja Schulze am Mittwochabend mit. Die Gespräche seien noch nicht abgeschlossen. „Die Länder werden von den beiden Bundesministerien über den Stand der Gespräche kontinuierlich informiert“, so Klöckner und Schulze weiter.

Zuvor hatte die Bundesregierung die im Bundesratsverfahren gestellten Änderungsanträge der Länder zur neuen Düngeverordnung nahezu durchweg abgelehnt. Insgesamt waren im Agrarausschuss der Länderkammer mehr als 20 Änderungsanträge gestellt worden. Als Begründung hatte die Bundesregierung angegeben, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nur dann aussetze, wenn der Verordnungsentwurf der Bundesregierung ohne Änderungen vom Bundesrat angenommen werde.

Verschiebung der Verabschiedung der Düngeverordnung unwahrscheinlich

Der Agrarausschuss und der Umweltausschuss des Bundesrates haben daraufhin Anfang der Woche dem Plenum des Bundesrats empfohlen, der Verordnung zuzustimmen. Um ihren fachlichen Unmut zu bezeugen, haben sie aber eine Entschließung mit einer Reihe von Punkten zugefügt, mit denen sie unzufrieden sind.

Dass die Entscheidung zur Düngeverordnung diesen Freitag noch von der Tagesordnung des Bundesrates noch gestrichen wird, gilt bei den Ländern nach Informationen von top agrar mittlerweile als eher unwahrscheinlich.

Zum möglichen Kompromiss sagte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: „Die Landwirte sollten die Vorgaben der neuen Düngeverordnung erst ab 2021 anwenden müssen. Damit bekämen sie in diesen Krisenzeiten ausreichend Zeit für die notwendigen betrieblichen Anpassungen“. Sie erwarte eine breite Unterstützung für die Fristverschiebung bei den anderen Bundesländern, sagte Kaniber am Mittwoch.

Bundesrat wegen Coronakrise vorverlegt

Wegen der Corona-Krise kommt der Bundesrat an diesem Freitag, den 27. März 2020 zu einer Sondersitzung zusammen. Auf der Agenda stehen die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Hilfsmaßnahmen einschließlich des Nachtragshaushaltes. Außerdem werden alle Tagesordnungspunkte, die eigentlich für die reguläre Sitzung am 3. April geplant waren, vorgezogen. Dazu zählen auch die Düngeverordnung und das Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes.

Auch Gewässerrandstreifen werden beschlossen

Mit den Änderungen im Wasserhaushaltgesetz werden Landwirte verpflichtet an Flächen mit Hangneigung künftig dauerhaft begrünte Gewässerrandstreifen von 5 Metern anzulegen. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen, die an Gewässer angrenzen und eine Hangneigung von durchschnittlich mindestens 5% aufweisen, ist künftig eine verpflichtende Begrünung von 5 Metern an den Ufern vorgeschrieben. Dies soll verhindern, dass Düngemittel in die Gewässer geschwemmt werden. Die begrünten Flächen können allerdings anderweitig genutzt werden, etwa als Weideflächen. Der Agrarausschuss des Bundesrates hat auch für dieses Vorhaben eine Zustimmung mit kleinen Änderungen im Detail vorgeschlagen.

Mehr zu dem Thema

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.