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Nächste Frist

Düngeverordnung: Umweltverbände fordern nochmal Korrekturen

Bis morgen muss die Bundesregierung ihre Vorschläge zur Düngeverordnung in Brüssel einreichen. Die Umwelt- und Wasserverbände pochen noch einmal auf Verschärfungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Mittwoch endet die Frist, bis zu der die Bundesregierung ihre korrigierten Vorschläge bei der EU-Kommission in Brüssel schriftlich eingereicht haben muss. Landwirtschaftsministerin Klöckner und Umweltministerin Schulze hatten dafür Ende August bereits eine Maßnahmenliste nach Brüssel getragen. Weil Deutschland das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Einhaltung der Nitratrichtlinie von 2018 weiterhin nicht umgesetzt hat, befindet es sich im Zweitverfahren und muss Strafzahlungen fürchten. Die Bundesregierung hat ihre seit dem Winter geplanten Maßnahmen zur Düngeverordnung bereits sowohl ins Klimapaket als auch ins Agrarpaket einfließen lassen. Die Umwelt- und Wasserverbände fordern dennoch weitere Korrekturen an der bisherigen Liste an Maßnahmen der Bundesregierung.

Ausnahme für Grünland in roten Gebieten streichen

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Die Bundesregierung müsse in dieser Woche Vorschläge abliefern, die über jeden Zweifel erhaben seien, die tatsächlichen Ursachen hoher Nitratüberschüsse außen vor zu lassen, schreiben die Umweltorganisationen gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einer Stellungnahme. Sie fordern, dass die Reduzierung der Düngung um 20% in den bereits stark Nitrat-belasteten, „roten Gebieten“ auch für Grünland gelten müsse. In ihrem Düngekompromiss vom Sommer hatte die Bundesregierung jedoch das Grünland noch von dem 20%-Abschlag in den roten Gebieten ausgenommen. Die Umweltverbände argumentieren bei ihrer Forderung mit dem jüngstem FFH-Bericht, laut dem 37 % aller Grünland- und Gewässer-Lebensräume in einem schlechten Zustand seien. Daher sei Deutschland bereits mit dem nächsten Vertragsverletzungsverfahren zum Zustand der Wiesen und Weiden konfrontiert, sagen sie.

Düngeabschlag in roten Gebieten für Weizen, Zuckerrüben und Kartoffeln

Auch die anderen ausgehandelten Ausnahmen vom 20%igen Düngeabschlag in den roten Gebieten sehen die Umweltverbände kritisch. Ausnahmen von der Reduktionspflicht bei der Düngung in den roten Gebieten dürfe es nur bei einem Düngebedarf bis 130 kg pro Hektar und Jahr geben. Eine Verrechnung der flächenbezogenen Reduzierung müsse insbesondere für düngeintensive Anbaukulturen wie Weizen, Zuckerrüben und Kartoffeln klar ausgeschlossen werden, fordern sie.

Tierhaltung wieder an die Fläche binden

Als „Teil der Lösung“ bezeichnen die Verbände eine Tierhaltung, die an die Fläche gebunden ist. „Ohne eine Reduzierung der Nutztierhaltung wird es nicht gehen“, schreiben sie in ihrer Stellungnahme. Von der Bundesregierung verlangen sie, diesen Punkt in dem am Freitag vorgelegten Klimapaket nachzuliefern. Aus Sicht der Umweltverbände böten sich damit „direkte Synergien zwischen Klimaschutz und Reduzierung des Nährstoffüberschusses“.

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