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Landvolk/BWV/SLB

Düngeverordnung: Bauernpräsidenten entsetzt über erneute Verschärfung

„Die Viehbestände sinken und der Düngereinsatz geht zurück. Das sind Belege dafür, dass die Landwirte auf dem richtigen Weg sind", stellt Landvolkpräsident Schulte to Brinke fest. Er mahnt, dass die neue Düngeverordnung doch erst einmal wirken müsse. Entsetzt reagiert auch sein Kollege Eberhard Hartelt. Die Bauern seien schon an die Schmerzgrenze gegangen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die erst vor einem Jahr umgesetzte neue deutsche Düngegesetzgebung muss zunächst einmal wirken! Das hob Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke hervor. Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegten Rahmendaten für eine erneute Verschärfung seien völlig übereilt.

„Die Viehbestände sinken und der Mineraldüngereinsatz geht zurück. Das sind Belege dafür, dass unsere Landwirte auf dem richtigen Weg sind. Wir appellieren an Bauern, aber auch Berater und nicht zuletzt die Politik, diesen Weg konsequent weiter mitzugehen“, benennt Schulte to Brinke eine Kompromisslinie in der Auseinandersetzung um das richtige Maß bei der Düngeverordnung.

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Kritisch sieht das Landvolk in den jüngsten Vorschlägen aus dem BMEL die für sogenannte sensible Gebiete diskutierten Maßnahmen. Dazu zählen eine verpflichtende Reduzierung der Düngung um 20 Prozent unter den Bedarf der Pflanzen, ein Verbot der Herbstdüngung zu Winterraps und Wintergetreide sowie die Einschränkungen des Wirtschaftsdüngereinsatzes unter den tatsächlichen Düngebedarf der Pflanzen.

Die Landwirtschaft will mitwirken, die Einträge von Nitrat in das Grundwasser deutlich zu verringern, wenn die Grenzwertüberschreitungen im Einzugsbereich von Messstellen durch die Bewirtschaftung verursacht werden, betont das Landvolk. Dort, wo die Analysedaten der amtlichen Messnetze aber zeigen, dass die Grenzwerte im Einzugsbereich eines Brunnens nicht überschritten sind und auch kein stark steigender Trend in diese Richtung festgestellt werden kann, wehrt sich die Landwirtschaft gegen unbegründete Auflagen und Einschränkungen. Das Einstufungsverfahren nach Wasserrahmenrichtlinie bewertet das Landvolk als zu pauschal und zu grob bemessen. Es biete nicht die Grundlage dafür, große Gebiete, in denen es keine übermäßigen Nitrateinträge in das Grundwasser gibt, mit Auflagen zu überziehen.

Hartelt: Vertrauensbruch und fehlende Rechtssicherheit

Entsetzt reagiert auch der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt: „Wenn eine Verordnung, über die jahrelang verhandelt wurde, bereits nach 18 Monaten wieder grundsätzlich in Frage gestellt wird, ist das ein Vertrauensbruch gegenüber den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieben und widerspricht meinem Verständnis von Rechtssicherheit.“

Bei der Novellierung der Düngegesetzgebung im Jahr 2017 sei der Berufsstand an die Schmerzgrenze gegangen, die jetzt vorgelegten Pläne gingen deutlich darüber hinaus. Viele vorgeschlagenen Verschärfungen würden allen Grundsätzen der guten fachlichen Praxis wiedersprechen und eine pflanzenbaulich sinnvolle Bestandsführung in manchen Kulturen unmöglich machen. Der Berufsstand könne dies nicht akzeptieren. „Ich kann nur wohlwollend unterstellen, dass den politisch Verantwortlichen die Auswirkungen der geplanten Änderungen aufgrund von fehlender Praxisnähe nicht bekannt sind, ansonsten kann ich mir die gemachten Vorschläge nicht erklären“, so Hartelt. Es sei nicht zielführend, punktuellen Herausforderungen mit bundesweit noch strengeren Vorgaben zu begegnen. Dies gehe insbesondere zu Lasten von klein strukturierten Gebieten, was sicher nicht gewollt sei.

Den Verweis auf die noch immer zu hohen Nitratwerte im Grundwasser hält der BWV-Präsident für ein vorgeschobenes Argument. Zum einen gebe es bereits erste erkennbare Auswirkungen auf Düngeeinsatz und Betriebsstrukturen, zum anderen seien positive Effekte auf das Grundwasser nicht kurzfristig feststellbar. Er plädiert daher für eine Bewertung der bisherigen Maßnahmen nach einem Zeitraum, der Veränderungen auch erkennen lasse.

Darüber hinaus müssten sich Bund und EU fragen, welches finale Ziel mit einem immer weiter verschärften Düngerecht erreicht werden soll. Sollte die sukzessive Verlagerung der landwirtschaftlichen Produktion ins Ausland mit deutlich geringeren Standards angestrebt werden, wäre die erneute Revision der Düngeverordnung ein großer Schritt auf diesem Weg.

SLB: Schluss mit dem Ping-Pong-Spiel zwischen Brüssel und Berlin

Der Sächsische Landesbauernverband hat für die Forderungen der EU-Kommission nach einer erneuten Änderung der deutschen Düngeverordnung kein Verständnis. Die Bauern in Deutschland arbeiten laut Bauernpräsident Wolfgang Vogel mit Hochdruck daran arbeiten, die gestiegenen Anforderungen im Gewässerschutz umzusetzen, hätten aber kein Verständnis für das aktuelle Ping-Pong-Spiel zwischen Brüssel und Berlin. Die Glaubwürdigkeit, auch der deutschen Politik sei gefährdet, wenn ohne eine fundierte Bewertung des geltenden Düngerechts und vor der Vorlage des nächsten Nitratberichts 2020 die Grundlagen des Düngerechts erneut geändert werden.

Das neue Düngerecht zeige auch bereits Wirkung und führe schon im ersten Düngejahr zu spürbaren Veränderungen in der Tierhaltung, in den Betriebsstrukturen und beim Düngeeinsatz. So geht der Einsatz von stickstoffhaltigen Handelsdüngern und Klärschlamm deutlich zurück und auch die Bestände von Rindern und Schweinen nehmen überproportional ab.

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