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Landvolk Niedersachsen

Düngeverordnung: „Wir sind auf dem richtigen Weg“

Die verschärfte Düngeverordnung von 2017 zeige erste positive Ergebnisse, sagt das niedersächsische Landvolk. Übertriebener Aktionismus mit weiteren Auflagen würden deshalb keinen Sinn machen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Nitratbericht erfasst den Gewässerzustand über einen Zeitraum von vier Jahren. Demnach hat sich der Zustand des Grundwassers in Deutschland leicht verbessert, weil Messstellen mit einer Konzentration von über 50 Milligramm Nitrat pro Liter (mg/l) seit 2014 kontinuierlich weniger werden, sagt das Landvolk Niedersachsen. „Wir sind auf dem richtigen Weg. Die verschärfte Düngeverordnung von 2017 zeigt erste positive Ergebnisse. Übertriebener Aktionismus mit weiteren Auflagen machen deshalb keinen Sinn. Man kann in der Landwirtschaft nicht einfach den Hebel umlegen und schon geht alles sofort in die andere Richtung. Uns Landwirten und Tierhaltern muss beim Umbau zu einer nachhaltigen Landwirtschaft die notwendige Zeit eingeräumt werden“, sieht sich Landvolk-Präsident Albert Schulte to Brinke anlässlich der positiven Entwicklung der Zahlen des Nitratberichts 2020 bestätigt.

Landwirte stehen zur Verantwortung für den Gewässerschutz

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Insgesamt wurden laut aktuellem Bericht die Daten von 692 EU-Messstellen in Deutschland vom Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium an die Europäische Kommission nach Brüssel gemeldet. Im Berichtszeitraum 2016 bis 2018 weisen 26,7 % der Grundwassermessstellen des EU-Nitratmessnetzes Konzentrationen im Mittel von über 50 mg/l auf. Im Zeitraum 2012 bis 2015 waren es noch 28,2 %. Die Verbesserung lässt sich am leichten Anstieg der unteren Nitrat-Klassen ablesen. So ist der Bereich von 25 bis 50 mg/l von 22,8 auf 23,7 % gestiegen und der unterste Bereich mit bis zu 25 mg/l von 49 % auf 49,6 %. „Wir Landwirte stehen zu unserer Verantwortung für den Gewässerschutz“, sagt Schulte to Brinke.

37 Prozent der Messstellen mit gravierenden Mängeln

Gerade vor der großen Bedeutung, die dem Ergebnis jeder einzelnen Messstelle bei der Festlegung der Düngeauflagen in den so genannten „roten Gebieten“ zukomme, müsse deren Aussagekraft absolut unangreifbar sein. Dem Messnetz kommt daher eine Schlüsselfunktion im Rahmen des Wasserschutzes zu. Das Landvolk sieht sich in seiner Kritik an dem Messstellennetz mit dem Fachgutachten des Büros Hydor Consult zur Beurteilung der Grundwasserqualität bestärkt. Hydor Consult hatte bei 37 Prozent der Messstellen gravierende Mängel festgestellt. Acht Landwirte aus Niedersachsen klagen deshalb vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen die Landesdüngeverordnung, unterstützt von den Landvolk-Kreisverbänden sowie dem Landvolk. Gerade erst haben der Deutsche Bauernverband und seine Landesbauernverbände den Entwurf einer Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der Kulissen, in denen zukünftig noch strengere Auflagen für die Düngung gelten werden, kommentiert. Hauptkritikpunkte sind dabei die aus Landvolksicht nicht ausreichende Messstellendichte von einer Messstelle je 50 Quadratkilometer und der unzureichend berücksichtigte Nitratabbau im Boden vor Eintritt des Sickerwassers ins Grundwasser bei der Kulissenerarbeitung.

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