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Videokonferenz

Düngeverordnung: Wissing sagt Überarbeitung der Roten Gebiete in RLP zu

BWV-Präsident Horper bemängelt bei der Landesdüngeverordnung fehlende Transparenz, wie die roten Gebiete eingeteilt wurden. Agrarminister Wissing versteht den Unmut und verspricht Abhilfe.

Lesezeit: 3 Minuten

Die unter großem Zeitdruck erarbeitete rheinland-pfälzische Landesdüngeverordnung wird überarbeitet. Ende Januar hatte Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing auf die Schreiben von Bauernpräsident Michael Horper reagiert und zu einer Videokonferenz eingeladen, um die aufgeworfenen Fragen zu besprechen.

An dem Gespräch, an dem neben Minister Dr. Wissing auch Staatssekretär Andy Becht sowie die Spitze der Landwirtschaftskammer und des BWV Rheinland-Pfalz Süd teilnahmen, wurden die drängendsten Probleme der Düngeverordnung erörtert, informiert der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau.

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So hatte Präsident Horper die fehlende Transparenz bemängelt: „Die Landwirte können nicht nachvollziehen, aus welchen Gründen die Flächen als nitratsensibel eingestuft wurden und welche Maßnahmen von den Bewirtschaftern nun erwartet werden, um die Einordnung der Flächen günstig zu beeinflussen. Zudem ist es für die Landwirte oftmals nicht möglich, selbst zu erkennen, ob ein ganzer Schlag oder eine Bewirtschaftungseinheit als nitratsensibel eingestuft ist oder eben nicht.“

Letztlich sei auch offen, ob das Dauergrünland in den problematischen Grundwasserkörpern von den Vorgaben der Düngeverordnung befreit werden könne, weil mit etwa 10.000 ha nur rund 7 % der nitratsensiblen Flächen in Rheinland-Pfalz Dauergründland seien. Der Anteil liege daher deutlich unter 20 % und die Bundesländer seien ermächtigt, eine entsprechende Ausnahmeregelung zuzulassen.

Wissing kündigt Monitoring und Anpassung an

Dr. Wissing sagte zu, individuelle Anpassungen der Binnendifferenzierung in einem der folgenden Schritte vorzunehmen. Allerdings bedürfe es hierfür einer gesetzlichen Regelung, einer Monitoring-Verordnung, die aber bereits in Planung sei. Die Ausweisung der nitratsensiblen Gebiete und die bisher erfolgte Binnendifferenzierung würden nach und nach überarbeitet und verbessert werden. Dazu würden künftig auch, so weit wie möglich und nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen, individuelle Daten der Betriebe eingearbeitet werden.

Zur Vereinfachung solle in einer künftigen Überarbeitung die bisher erfolgte flurstücksbezogene Abgrenzung der nitratsensiblen Flächen auf Schläge bzw. Bewirtschaftungseinheiten ausgeweitet werden. Staatssekretär Becht hat zugesagt, im Laufe der nächsten Tage einen Verfahrensvorschlag zu unterbreiten, wie mit den Hinweisen und Forderungen des Verbandes umgegangen werden könne. Der BWV wird diesen Prozess weiter kritisch begleiten und die Interessen der Landwirte mit Nachdruck vertreten.

Rund 160 Beschwerden betroffener landwirtschaftlicher Betriebe zur Düngeverordnung gingen über die Kreisgeschäftsstellen beim Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau ein. Kritisiert wurden vor allem die mangelnde Nachvollziehbarkeit der Flächenausweisungen und die überzogene Härte der Auflagen.

Die Beschwerden werden nun umgehend dem Landwirtschaftsministerium zur Verfügung gestellt, damit sie sich ein Bild über die aktuelle Situation der Betriebe in den nitratsensiblen Gebieten machen können. Das Land ist nun aufgefordert, die Gründe, die zur Ausweisung der jeweiligen Flächen führten, im Rahmen der Bewertung darzulegen und den Betrieben Perspektiven zu eröffnen, wie sie ihre jeweilige Situation verbessern können.

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