Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Ratgeber

Düngung 2020: Das kommt auf das Grünland zu

Die Düngeverordnung wurde erst 2017 novelliert. Nun rollen bereits die nächsten Verschärfungen auf die Betriebe zu. Diese betreffen in vielen Teilen auch das Grünland.

Lesezeit: 8 Minuten

Kaum novelliert, steht schon die nächste Änderung der Düngeverordnung (DüV) an. Zwar hat die EU-Kommission noch immer kein grünes Licht für die Vorschläge der Bundesregierung gegeben, es ist aber davon auszugehen, dass die Landwirtschaft um die bisher genannten Verschärfungen nicht herumkommen wird.

Dabei betreffen bestimmte Anpassungen alle Betriebe, viele zielen aber speziell auf Flächen in den sogenannten roten Gebieten ab. Auf folgende Maßnahmen auf Grünland müssen sich alle Betriebe einstellen:

Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Abschaffung des Nährstoffvergleichs (Feld-Stall-Bilanz). Stattdessen wird voraussichtlich eine schlagbezogene Aufzeichnungspflicht für jede Düngungsmaßnahme gelten.



  • Im Herbst werden maximal noch 80 kg N/ha auf Grünland erlaubt sein.



  • Auf oberflächlich gefrorenem Boden darf man über Festmist künftig maximal 120 kg Nges/ha oder 60 kg/ha verfügbaren Stickstoff ausbringen.



  • Die Sperrfrist für Festmist von Huf- oder Klauentieren verlängert sich. Sie gilt dann vom 1.12. bis 15.1.



  • Die Gewässerabstände auf geneigten Flächen sollen erweitert werden.

In roten Gebieten ist auf Grünland mit folgenden Änderungen zu rechnen:

  • Reduzierter Düngebedarf um 20% – die in Aussicht gestellte Ausnahme für Dauergrünland steht zurzeit wieder in der Diskussion.



  • Die 170 kg N-Grenze soll in diesen Gebieten künftig schlagbezogen gelten.



  • Verlängerte Sperrfristen im Herbst für Grünland vom 1.10. bis zum 31.1.



  • Vom 1.9. bis zu Beginn der Sperrfrist soll nur noch eine N-Gabe von maximal 60 kg Nges/ha zulässig sein.

Die Bundesregierung will mit diesen deutlichen Verschärfungen die landwirtschaftlichen Betriebe dazu bewegen, weniger Stickstoff (N) und Phosphor (P) einzusetzen und somit Überschüsse zu reduzieren. Allerdings schränkt die geänderte DüV besonders die intensiv wirtschaftenden Grünlandbetriebe stark ein. Vor allem in roten Gebieten haben es Landwirte künftig schwerer, Vielschnittgrünland ausreichend zu düngen sowie die notwendigen Futterreserven anzulegen. Das zeigt die folgende Analyse der für Grünland wichtigen Punkte.

------------

Stoffstrombilanz: Achtung bei Phosphor!

Erst 2017 wurde der Nährstoffvergleich auf Basis der Feld-Stall-Bilanz für Milchviehbetriebe um die „Plausibilisierung“ erweitert. Mit den geplanten Änderungen soll die Feld-Stall-Bilanz mit den dazugehörigen Salden jetzt komplett entfallen. Viele Praktiker dürften das begrüßen – brachten doch gerade in Betrieben mit Tierhaltung die Salden wenig Hilfe für das betriebliche Nährstoffmanagement.

Anstelle der Feld-Stall-Bilanz soll nun  eine Aufzeichnungspflicht der Düngung binnen zwei Tagen  gelten. Zwar sollte jeder Betrieb eine Ackerschlagkartei führen, aber das enge Zeitfenster ist gerade für Familienbetriebe ohne Dokumentationssysteme zusätzlich herausfordernd. Zudem ist es kaum möglich, diese Dokumentation zu kontrollieren.

Unabhängig davon müssen weiterhin viele Landwirte (z. B. Betriebe mit mehr als 50 GV oder mehr als 2,5 GV/ha) eine Stoffstrombilanz erstellen. Die entsprechende Verordnung soll bis Ende 2021 angepasst sein. Gerade für Milchviehhalter von flächenknappen Betrieben mit guten Milchleistungen und einem hohen Anteil an Zukauffutter in der Ration könnte es bei Phosphor (P) eng werden. Denn es gelangt wesentlich mehr P in den Betrieb als über die Milch bzw. das Fleisch wieder hinaus.

Der Einsatz mineralischer P-Dünger ist dann kaum noch möglich. Die Unterfußdüngung im Mais sollte in diesen Fällen möglichst organisch erfolgen. Oft lässt sich P auch noch in der Ration reduzieren – dabei hilft Ihnen eine Fütterungsberatung.

------------

Düngebedarf: Aussicht auf Änderung?

Vor der Novelle der DüV im Jahr 2017 empfahl die niedersächsische Beratung auf intensiv genutzten Standorten eine Grünlanddüngung, die rund 50 bis 60 kg N/ha über dem jetzigen Düngebedarfswert lag. Um hier mit Fakten nachzubessern und den tatsächlichen N-Bedarf abzuleiten, hat die LWK Niedersachsen neue N-Steigerungsversuche angelegt. Dies geschah an insgesamt sieben Standorten (neben einem Marschstandort überwiegend auf Hoch- und Niedermoorstandorten). Leider lassen sich die Ergebnisse aus 2019 aufgrund der Trockenheit und der folgenden Mäuseplage nur bedingt verwerten. Die Versuche werden aber fortgeführt.

------------

Rote Gebiete: Abschlag von 20 %

In den ausgewiesenen roten Gebieten müssen betroffene Landwirte 20 % vom ermittelten N-Düngebedarf abziehen. Abweichend vom Grundsatz der bedarfsgerechten Düngung führt dies auf Dauer zu geringeren Erträgen. Insbesondere auf Grünland ist die Düngung je nach Nutzung und Standort ohnehin schon zu knapp bemessen.  Geplant sind Länderermächtigungen, die Dauergrünland von der verpflichtenden 20 %-Regel befreien.  Wie die einzelnen Bundesländer dies umsetzen, bleibt abzuwarten.

Problematisch ist, dass viele Futterbaubetriebe ausschließlich auf die Futterproduktion ausgerichtet sind – und das oft in Regionen mit enger Flächenausstattung. Gerade in den Jahren 2018 und 2019 wurde in diesen Gebieten das Grundfutter knapp. Eigentlich empfiehlt es sich, künftig Futterreserven anzulegen, um dem entgegenzusteuern. In roten Gebieten mit einem 20 %-Abschlag ist das aber kaum umzusetzen.

Auf Zukauffuttermittel zurückzugreifen ist oft nur begrenzt möglich, da regional meist alle Betriebe betroffen sind. Entsprechende Futterlücken über zusätzliches Kraftfutter kompensieren zu wollen, ist zum einen teuer, weil bei einer 4-Schnittnutzung z. B. Kosten von über 350 €/ha entstehen. Zum anderen ist das aus Sicht der Rationsgestaltung und der Tiergesundheit nicht machbar. Zudem würde jeder zusätzliche Kraftfutteraufwand die Nährstoffimporte in den Betrieb erhöhen. Vor allem in Regionen mit recht hoher Tierdichte gilt es jedoch, zusätzliche Nährstoffimporte zu vermeiden.

Ziel muss bleiben, möglichst viel Milch aus eigenem qualitativ hochwertigem Grundfutter zu erzeugen. Nur dann lässt sich die betriebliche Stoffstrombilanz entlasten. Durch die eingeschränkte Düngung sind diese beiden Ziele jedoch nicht vereinbar.

------------

170 kg N-Grenze: Schwierigkeiten bei intensivem Grünland

Die betriebliche 170 kg N-Grenze ist bei tierhaltenden Betrieben bekannt. Der Nährstoffanfall aus Tierhaltung und Biogaserzeugung (seit 2017 muss man N aus Gärresten vollständig anrechnen) wird aufsummiert und durch die bewirtschaftete Fläche dividiert. Halten die Betriebe diese Grenzen nicht ein, müssen sie Wirtschaftsdünger abgeben.  In den roten Gebieten soll diese Grenze künftig schlagbezogen gelten. 

Die Folge: Bringen Sie z. B. 170 kg N je ha über Rindergülle aus, ist diese mit 60 % anzurechnen – das wären 102 kg  N/ha. Grünland mit vier Schnitten und einem Düngebedarf von 200 kg N/ha (abzüglich der 20 % blieben nur noch 160 kg N/ha übrig) könnten Sie dann nur noch mit diesen 102 kg N/ha über Wirtschaftsdünger versorgen.

Liegt der Düngebedarf von angebauten Kulturen dagegen nach allen Abzügen unter 102 kg N/ha, können diese Flächen die 170 kg N/ha nicht „ausnutzen“. Es ist zu erwarten, dass Landwirte daher Kulturen mit geringem Düngebedarf, wie Sommergetreide, aus der Fruchtfolge nehmen. Aber auch Flächen, auf denen nur eine eingeschränkte oder gar keine Düngung zulässig ist, verschärfen die Situation zusätzlich. Solche Flächen können den Betrieb im ungünstigen Fall sogar zur Gülleabgabe zwingen.

------------

Empfehlungen: Effizienz ist ein Lösungsansatz

In der Grünlandbewirtschaftung ist die begrenzte N-Düngung die größte Einschränkung. Ziehen Sie jetzt alle machbaren Register! Dazu gehören die Narbenpflege mit Nachsaat, die Grunddüngung z. B. mit Kalium oder auch das Kalken. Bringen Sie zudem organische Dünger bodennah und in frühjahrsbetonten Gaben aus, um die N-Verfügbarkeit zu steigern. Im Sommer können Sie die Effizienz erhöhen, indem Sie separierte oder sehr dünne Gülle einsetzen.

Aber auch die Nährstoffeffizienz auf dem Weg von der Pflanze zur Kuh gilt es im Blick zu behalten. In diesem Punkt sind ein gutes Weidemanagement, eine gelungene Silierung und geringe Verluste sowie eine hohe Grundfutterleistung anzustreben. All diese Aspekte sind mit einer eingeschränkten Düngung allerdings nur schwer zu realisieren.

------------

Kommentar: Brauchen wir die Novelle der Novelle?

Eine stark reduzierte Düngung bedeute einen positiven Effekt für den Grundwasserschutz – so rechtfertigt der Gesetzgeber die erneute Novellierung der Düngeverordnung und die scharfen Vorgaben in den roten Gebieten.

Auch das Nachbarland Dänemark setzt seit Jahren einen Düngeabschlag von 20 % um, argumentieren Befürworter der Novelle. Dass deren Düngebedarfswerte im Grünland aber deutlich über unseren liegen – und das ohne Abzug – übersehen sie dabei.

Es stellt sich die Frage: Löst eine reduzierte Düngung unter dem Bedarf wirklich unsere Probleme? Denn gerade gut geführte Grünlandbestände müssen sich etablieren können, um ausreichende Erträge zu erzeugen. Nur so lassen sich auch hohe Entzüge und damit eine geringere Nährstoffauswaschung erreichen.

Und ist es nicht vielmehr so, dass die bisherigen Regelungen erst einmal Wirkung zeigen sollten? Damit diese eingehalten werden, ist sicherlich eine Kontrolle erforderlich. Dass das Kontrollverfahren in Zukunft verbessert wird, lässt sich am Beispiel Niedersachsens erkennen. Hier ist ein elektronisches Meldesystem für Düngebedarf und Co. eingeführt worden.

Für das Einhalten von Regeln ist aber deren Akzeptanz unabdingbar. Im Straßenverkehr ist es ähnlich: ein 30er Schild vor einem Kindergarten wird akzeptiert und befolgt, keiner stellt das infrage. In einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf freier Strecke wird häufig kein Sinn erkannt, hier ist die Bereitschaft, diese einzuhalten, entsprechend geringer. Für ein erfolgreiches Umsetzen der Düngeverordnung wäre eine breite Akzeptanz wichtig. Dazu ist eine fachlich fundierte Argumentation dringend notwendig. Leider ist momentan das Gegenteil der Fall.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.