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Düngung: Rote Gebiete verringern sich leicht in Niedersachsen

In Niedersachsen sinkt das Ausmaß der roten, mit Nitrat belasteten Gebiete leicht auf 21 % der der landwirtschaftlichen Fläche. Durch die Neuausweisung steigt die Betroffenheit von Grünland.

Lesezeit: 3 Minuten

In Niedersachsen können Landwirtinnen und Landwirte seit Mittwoch die Neuausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (rote Gebiete) einsehen. Die amtierende Landesregierung hat den Neuentwurf der Gebietsausweisung in die Verbandsbeteiligung gegeben, bestätigt das Landwirtschaftsministerium aus Hannover gegenüber top agrar.

Eine Karte mit der Gebietskulisse, die sich auf regionalen Maßstab zoomen lässt, stellt die Landesregierung im Internet zur Verfügung. Allerdings sind die Entwürfe der Gebietskulisse noch nicht rechtskräftig.

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Jetzt mehr Grünland betroffen

Mit der Neuausweisung sinkt in Niedersachsen die Fläche der roten Gebiete leicht. Die Gebietskulisse umfasst laut der Veröffentlichung nun 21 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche Niedersachsens. Bisher galten 24,5 % der Landwirtschaftsfläche Niedersachsens als rotes Gebiet.

Obwohl sich an der Fläche wenig ändert, gibt es Veränderungen in der Betroffenheit der landwirtschaftlichen Betriebe. Denn durch den Wegfall des bisherigen Emissionsansatzes sowie durch das geänderte Verfahren zur immissionsbasierten Abgrenzung bei der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete kommt es zu einer höheren Betroffenheit von Grünlandflächen sowie zu Verschiebungen der ausgewiesenen Flächen.

Die Düngeplanung für 2023 müssen die Betriebe auf Grundlage der neuen Gebietskulisse anfertigen. In den neuen roten Gebieten gelten dann unter anderem die umstrittene Reduktion der Höchstmenge für Stickstoffdünger um 20 % und die schlagbezogene Obergrenze von 170 kg N für die Ausbringung von organischen Düngemitteln.

Keine Veränderung bei den P-Gebieten

Wenig Änderungen gibt es hingegen bei den mit Phosphat belasteten Gebieten. Die ausgewiesenen eutrophierten Gebiete („Gebietskulisse Oberflächengewässer“) werden laut dem Landwirtschaftsministerium weiterhin ca. 1,3 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen umfassen.

Bis zum 30. November 2022 haben die Bundesländer noch Zeit, die Landesdüngeverordnungen anzupassen und die mit Nitrat belasteten Gebiete neu auszuweisen. Ersten Hochrechnungen zufolge sollen diese sich deutschlandweit um ca. 45 % gegenüber der Ausweisung von 2020 vergrößern.

Niedersachsen ist das zweite Land, dass seine Gebietskulisse veröffentlicht hat und in die Verbandsbeteiligung gegeben hat. Vergangene Woche hatte Bayern als erstes seine neuen roten Gebiete ins Internet gestellt. Danach steigt in Bayern der Anteil der roten Gebiete von zuvor 12 % auf jetzt 17,2 %.

Nordrhein-Westfalen will Anfang November über seine Neuausweisung der roten Gebiete informieren. Zu erwarten ist, dass sich diese dort besonders stark erhöhen. Die Landesregierung rechnet mit einer Ausweitung nitratbelasteten Gebiete in NRW von jetzt 165.000 Hektar auf mehr als 400.000 Hektar.

Vertragsverletzungsverfahren läuft noch

Der Bundesrat hatte im Sommer der Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten zugestimmt. Diese war nötig geworden, weil die EU-Kommission sich mit der Neuausweisung von 2020 nicht zufrieden gezeigt und Änderungen sowie eine Vereinheitlichung der Ausweisung in den Bundesländern gefordert hatte. Deshalb ist auch das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Missachtung der Nitratrichtlinie, dass Politik und Landwirtschaft seit Jahren beschäftigt, weiterhin nicht eingestellt.

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