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topplus Neue Düngeverordnung

Düngung zu Vegetationsbeginn wird deutlich eingeschränkt

Die neue Düngeverordnung enthält ein pikantes Detail für alle Flächen. Das Verbot auf gefrorenen Böden zu düngen, gilt künftig überall und ohne Ausnahmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Regierungsentwurf zur Düngeverordnung enthält ein bisher eher unbeachtetes Detail. In die letzte Version neu hinzu gekommen ist ein Verbot von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln auf gefrorenem Boden auf allen Flächen. Bisher war das nur für die roten Gebiete geplant gewesen. „Das führt dazu, dass künftig zu Beginn der Vegetationsperiode keine Düngung mehr möglich ist“, schreibt der Nationale Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf.

Bisherige Ausnahmen fallen weg

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Zwar gab es auch bisher schon ein Verbot für eine N- und P-Düngung auf gefrorenen Böden. Wenn der Boden tagsüber auftaut, waren jedoch Ausnahmen zulässig. Diese werden nun mit der neuen Formulierung aufgehoben.

Einnahmeeinbußen von 4 bis 6 % erwartet

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat geschätzt, dass damit Einnahmeeinbußen von 6 % für Winterraps und Wintergerste sowie 4 % für die übrigen Kulturen zu erwarten sind. Durchschnittlich geht das BMEL von 40,30 € je Hektar und Jahr aus. Außerdem nimmt es auf der Grundlage von Auswertungen von Geoinformationssystemen (GIS) an, dass in Deutschland von dieser Verschärfung eine Fläche von 938.000 Hektar betroffen ist. „Daraus ergeben sich Einnahmeeinbußen von insgesamt 37,8 Mio. € jährlich", heißt es in der Stellungnahme des Normenkontrollrates weiter.

Schwere Böden besonders betroffen

Die Berechnungen beziehen sich auf Mittelwerte für ganz Deutschland. Landwirte auf schweren, tiefgründigen Böden dürften aber weitaus höher belastet sein. Für sie sind in der Tiefe gefrorene, am Tag an der Oberfläche aufgetaute Böden die einzige Möglichkeit, ihre Bestände rechtzeitig mit Nährstoffen zu versorgen, ohne Strukturschäden der Böden in Kauf nehmen zu müssen. Viele dieser Böden sind erst wieder weit nach Vegetationsbeginn befahrbar, sodass die Einnahmeeinbußen auch deutlich über 4 bzw. 6 % liegen könnten.

Gleichzeitig sind bei späteren Ausbringungsterminen von Gülle auch höhere Ammoniakemissionen zu erwarten. Hier verfolgen Düngeverordnung und NEC-Richtlinie konträre Ziele.

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