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Dürre: Länder reagieren zunehmend ungeduldig

Eine Reihe von Bundesländern hat sich unzufrieden über die bisherigen Ergebnisse der Bund-Länder Gespräche zur Dürre gezeigt. Sie erwarten eine Beteiligung des Bundes an Entschädigungszahlungen von 50 Prozent. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verteidigt, dass es auf den abschließenden Erntebericht wartet.

Lesezeit: 6 Minuten

Eine Reihe von Bundesländern hat sich unzufrieden über die bisherigen Ergebnisse der Bund-Länder Gespräche zur Dürre gezeigt. Sie erwarten eine Beteiligung des Bundes an Entschädigungszahlungen von 50 Prozent. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verteidigt seine Linie, dass es auf den abschließenden Erntebericht wartet.

 

Die hessische Landwirtschaftsministerien Priska Hinz hat das Ergebnis der Bund-Länder Besprechung zur Dürre von dieser Woche kritisiert. Das Treffen am Montag im Bundeslandwirtschaftsministerium zur finanziellen Entschädigung von dürrebetroffenen landwirtschaftlichen Betrieben habe in der Sache leider zu nichts geführt, monierte die Politikerin der Grünen. Die Länder wollten den Betrieben helfen, der Bund stehe aber auf der Bremse, sagte sie. Sie forderte den Bund auf, sich mit mindestens 50 Prozent der notwendigen Entschädigungszahlungen an den Kosten zu beteiligen.

 

Die Situation für viele hessische landwirtschaftliche Betriebe sei sehr angespannt. Besonders im Futterbau sei mit massiven Ertragseinbußen zu rechnen. Dies bedeute vor allem für die tierhaltenden Betriebe, dass sie mit hohen Zusatzkosten rechnen müssen, um ihr Vieh zu füttern. Immer mehr Betriebe würden gezwungen, aus Futtermangel Viehbestände abzubauen und unter Wert als Schlachttiere zu verkaufen. „Hessen wird deshalb alles daran setzen um den betroffenen Betrieben, neben den bereits umgesetzten Maßnahmen, auch eine finanzielle Hilfestellung zukommen zu lassen“, versprach Hinz. Sie hoffe nun auf ein sehr schnelles Einlenken aus Berlin.


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Ernteschäden in MV liegen bei rund 531 Millionen Euro


Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus (SPD) hatte bereits am Montagabend den Bund für den Aufschub der Entscheidung über Hilfen kritisiert. Die durch die anhaltende Trockenheit verursachten Schäden in der Landwirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns werden sich wohl auf etwa 531 Millionen Euro belaufen, gab Backhaus am Dienstag auf der Landespressekonferenz in Schwerin bekannt.

 

Bereits konkret zu benennen seien im Nordosten die Einnahmeverluste aus den Mindererträgen bei Mähdruschfruchten. Sie belaufen sich auf fast 280 Millionen Euro. Das entspreche Einnahmeverlusten von rund 360 Euro je Hektar Mähdruschfläche im Vergleich zu den Durchschnittseinnahmen je Hektar in drei der fünf zurückliegenden Jahre. Derzeit noch schwer kalkulierbar seien die Mehraufwendungen durch Futterzukäufe, die den Tierhaltern durch die dürrebedingten Ausfälle im Futterbau entstehen. „Der drohende Futtermangel wird erhebliche negative Auswirkungen auf die Tierproduktion des Landes haben“, erklärte Backhaus. Er befürchtet, dass durch Verkauf oder Schlachtung von Tieren aufgrund des Futtermangels die Tierbestände im Land weiter abnehmen. Im Futterbau war der erste Schnitt wegen der anhaltenden Trockenheit unterdurchschnittlich, der zweite Schnitt gänzlich ausgefallen. Weiterer Grünfutterwuchs sei derzeit nicht absehbar.

 

Bei den Mähdruschfrüchten liegen die Verluste je nach Bodenbeschaffenheit und Standort zwischen 25 und 30 Prozent. „Die Ernteergebnisse im Land stellen sich sehr differenziert dar. Auf leichten Böden sind zum Teil Totalschäden entstanden“, so der Minister. Er bezifferte die Mindererträge bei der Wintergerste auf rund 30 Prozent bei einem Ernteergebnis von durchschnittlich 53,3 Dezitonnen je Hektar. Beim Winterweizen lag das durchschnittliche Ernteergebnis bei 61,6 dt/ha, das entspricht einem Minderertrag von 22 Prozent. Die Rapsernte brachte im Schnitt 26,8 dt/ha, damit liegen die Einnahmeverluste bei 28 Prozent. Mais- und Hackfrüchte hatten sich zunächst gut entwickelt. Seit Juni leiden auch diese Kulturen unter akutem Wassermangel.

 

„Damit haben die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern nach den enttäuschenden Jahren 2016 und 2017 das dritte schlechte Erntejahr in Folge zu verkraften“, so Backhaus. Nach seiner vorläufigen Einschätzung könnten 10 bis 20 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe in MV Einnahmeverluste in Höhe von über 30 Prozent zu verkraften haben. „Ich werde weiter beim Bund auf Unterstützung für diese Betriebe drängen“, sagte Backhaus. In Abstimmung mit weiteren dürrebetroffenen Bundesländern fordert Mecklenburg-Vorpommern die Auflage einer Schadensbeihilfe für dürregeschädigte Landwirtschaftsbetriebe, vor allem für Tierhalter.


NRW rechnet mit einer Entscheidung in der kommenden Woche


Der Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium von NRW, Dr. Heinrich Bottermann, teilt hingegen die Einschätzung des BMEL, das noch auf weitere Zahlen zu den Ernteverlusten warten will. „Es ist gut, dass wir bei diesem so wichtigen Thema einen regelmäßigen und offenen Austausch zwischen Bund und Ländern haben“, sagte Bottermann gegenüber top agrar. Noch in dieser Woche werde es weitere intensive Gespräche geben. Obwohl die Folgen regional sehr unterschiedlich sind, seien massive Auswirkungen für notleidende Bauern zu erwarten.

 

„Ohne entsprechende Unterstützungen könnte es zu erheblichen Verwerfungen kommen, die insbesondere kleinere und mittlere Betriebe treffen. Jetzt gilt es, die technischen Voraussetzungen und Vorbereitungen zu treffen, damit wir zügig starten können, falls eine Notlage festgestellt wird“, sagte Bottermann. Eine Entscheidung hierzu könne schon in der kommenden Woche fallen. Voraussetzung dafür seien allerdings verlässliche Lageberichte und Prognosen. Daher wurde vereinbart, dass die Länder bis Ende dieser Woche weitere valide Daten vorlegen.

 

Die Lage sei insbesondere für Tierhalter und Futterbaubetriebe bedrohlich, resümierte auch Bottermann. Grund dafür sind massive Ernteausfälle bei den gängigen Futterfrüchten, wie etwa beim Mais. Als eine erste Maßnahme hat Nordrhein-Westfalen bereits ökologische Vorrang- und Brachflächen für den Anbau von Futterpflanzen freigegeben. Darüber hinaus hat der nordrhein-westfälische Finanzminister die Finanzämter gebeten, Ermessensspielräume etwa in Form von Steuervorauszahlungen oder -Stundungen zu nutzen.


BMEL verteidigt sich


Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Hans Joachim Fuchtel verteidigte am Dienstag erneut die Strategie des BMEL vor Entscheidungen auf die Ernteergebnisse zu warten. Er warnte trotz der prekären Lage davor „unüberlegt“ zu handeln. Das BMEL wolle auf Grund einer soliden und faktenbasierten Arbeit entscheiden. „Wir brauchen keine vorschnellen Schlussfolgerungen, sondern valide Zahlen, Daten und Fakten. Sobald diese vorliegen, kann über Hilfen des Bundes fundiert entschieden werden“, sagte Fuchtel.


Kabinett stimmt über Futternutzung von Zwischenfrüchten auf ÖVF ab


Weitere Maßnahmen wegen der Dürre gibt es allerdings. Am heutigen Mittwoch will das Bundeskabinett eine Verordnung verabschieden, damit ökologische Vorrangflächen ausnahmsweise zur Futtergewinnung genutzt werden können. Die Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung sieht laut dem BMEL vor, dass die Länder in Gebieten mit ungünstigen Witterungsbedingungen im Jahr 2018 im Einzelfall auf Antrag einen Zeitraum von acht Wochen festlegen können, in dem die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtmischungen bestellt sein müssen. Normalerweise gilt ein Zeitraum von 1. Oktober bis 31. Dezember. Nach dem Ablauf der Frist soll der Aufwuchs uneingeschränkt für Futterzwecke genutzt werden können. Der Acht-Wochen-Zeitraum beginnt am Tag nach der Aussaat der letzten ÖVF-Zwischenfrucht durch den Betriebsinhaber. Damit soll die Futterknappheit, zu der es bei den viehhaltenden Betrieben auf Grund der anhaltenden Trockenheit gekommen ist, abgemildert werden.

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