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EFSA bestätigt Bienengefährlichkeit von Neonikotinoiden

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft die meisten Anwendungen von Neonikotinoiden als Risiko für Wild- und Honigbienen ein. Sie veröffentlichte heute ihren lange erwarteten Bericht. Dem von der EU-Kommission geplanten Verbot von Neonikotinoiden im Freiland könnte das Auftrieb geben.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft die meisten Anwendungen von Neonikotinoiden als Risiko für Wild- und Honigbienen ein. Sie veröffentlichte heute ihren lange erwarteten Bericht. Dem von der EU-Kommission geplanten Verbot von Neonikotinoiden im Freiland könnte das Auftrieb geben.


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„Die meisten Anwendungen von Neonikotinoiden stellen ein Risiko für Wildbienen und Honigbienen dar“, so fasst die EFSA ihre heute veröffentlichte Studie zum Risiko von Neonikotinoiden zusammen. Die Behörde hat damit ihre Risikobewertungen für die drei Neonikotinoide - Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam – im Vergleich zur letzten Risikoeinschätzung aus dem Jahr 2013 aktualisiert. Für die neuen Bewertungen seien diesmal Wildbienen, Hummeln und Solitärbienen sowie Honigbienen untersucht worden. Dabei wurde die Wirkung der Substanzen auf die Bienen auf drei Wegen bewertet: Rückstände in Blütenpollen und Nektar, Staubdrift während der Aussaat/Ausbringung von behandeltem Saatgut sowie Wasseraufnahme, heißt es bei der EFSA.


Bienengefährlichkeit variiert je nach Art und Ausbringung


"Die Verfügbarkeit einer so großen Menge an Daten sowie die Leitlinien haben es uns ermöglicht, sehr detaillierte Schlussfolgerungen zu ziehen“, sagte der Leiter des Referats für Pestizide der EFSA, Jose Tarazon. Die Schlussfolgerungen würden sich zwar je nach Bienenart und Anwendung der Neonikotinoid Wirkstoffe unterscheiden. „Aber insgesamt wird das Risiko für die drei von uns untersuchten Bienenarten bestätigt", so Tarazon weiter.


Entscheidung über ein Verbot bereits im März möglich


Der EFSA Bericht geht nun offiziell an die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission hatte bereits im Mai 2017 einen Vorschlag für ein vollständiges Verbot der drei Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland vorgelegt. Bisher hatten die EU-Mitgliedstaaten noch nicht darüber beraten, weil sie auf die EFSA Bewertung warten wollten. Das Thema könnte nun im März oder April auf die Tagesordnung kommen.


Deutschland wollte sich am EFSA Urteil orientieren


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte bisher immer betont, dass er sich an dem EFSA Urteil orientieren wolle, bei der Entscheidung über die weitere Zulassung für die drei Neonikotinoide. Sollte sich eine neue negative Bewertung für die Bienengesundheit nachweisen lassen, wolle er das Verbot mittragen, hatte er gesagt.


Verbot würde vor allem Rübenbeize und Insektizid-Behandlung treffen


In Deutschland ist die Beizbehandlung mit Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Mais bereits seit 2009 und in Raps und Wintergetreide bereits seit 2013 nicht mehr erlaubt. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission geht allerdings weiter und würde auch einen EU-weiten Wegfall der Wirkstoffe für die Beize von Rübensaatgut, für die Pflanzgutbehandlung von Kartoffeln sowie für die Anwendung als Insektizid in der Vegetationsperiode bedeuten.


Bayer ist mit EFSA Bericht nicht einverstanden


Der Pflanzenschutzmittelhersteller Bayer ist mit den Ergebnissen der Risikobewertung EFSA für die Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin grundsätzlich nicht einverstanden. „Die Schlussfolgerungen der EFSA stehen im Widerspruch zu anderen umfassenden wissenschaftlichen Beurteilungen zur Bienengesundheit, wie beispielsweise durch die US-amerikanische Umweltbehörde EPA und die kanadische Aufsichtsbehörde für Pflanzenschutzmittel (PMRA)“, teilt Bayer unmittelbar nach Bekanntwerden der Ergebnisse mit. Deren Risikobeurteilungen hätten im Vergleich zur EFSA gezeigt, dass Neonikotinoide von Landwirten zum Schutz ihrer Anbaukulturen eingesetzt werden könnten, ohne dass Honigbienenvölker geschädigt würden, urteilt Bayer weiter. Der EFSA wirft Bayer vor, bei ihrer Risikobeurteilung einen „nicht praktikablen Leitlinienentwurf“, das sogenannte Draft Bee Guidance Document, zu Grunde gelegt zu haben. „Dieser macht es unmöglich, Freilandstudien durchzuführen, ohne dabei Risiken zu finden, ungeachtet wiederholter Forderungen der Mitgliedstaaten nach einer Überarbeitung des Entwurfs“, heißt es bei der Bayer AG. Von der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten fordert Bayer nun, die Schlussfolgerungen der EFSA nicht zum Maßstab für weitere Einschränkungen bei den Neonikotinoiden zu nutzen.


Kritiker sehen sich hingegen bestätigt


Die Kritiker der Neonikotinoide hingegen werten den EFSA Bericht als Durchbruch. „Jetzt ist es amtlich: Neonikotinoide schädigen Honigbienen und wilde Bestäuber bei Orientierung und Fortpflanzung“, sagte der Grüne Bundestagsabgeordnete Harald Ebner. Weder Christian Schmidt noch Julia Klöckner dürften das EU-weite Verbot für die drei Wirkstoffe im Freiland aufhalten, forderte er. Ähnlich äußerten sich die Umweltorganisation Greenpeace und die Nichtregierungsorganisation Campact, die nach eigenen Angaben mehr als 300.000 Unterschriften für ein Neonikotinoid-Verbot gesammelt hat.

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