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Efsa entlastet Glyphosat

Die Wiederzulassung des Wirkstoffes Glyphosat ist heute ein gutes Stück näher gerückt. Die Efsa hat ihre Bewertung vorgelegt. Sie schätzt die krebserregende Gefahr von Glyphosat als unwahrscheinlich ein.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Wiederzulassung des Wirkstoffes Glyphosat ist heute ein gutes Stück näher gerückt. Die Efsa hat ihre Bewertung vorgelegt. Sie schätzt die krebserregende Gefahr von Glyphosat als unwahrscheinlich ein.


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Die Europäische Lebensmittelbehörde (Efsa) und die EU-Mitgliedstaaten haben ihre Neubewertung von Glyphosat abgeschlossen. „Den Schlussfolgerungen des Berichts zufolge ist es unwahrscheinlich, dass Glyphosat eine krebserregende Gefahr für den Menschen darstellt“, teilt die Efsa heute mit. Es werde daher nicht empfohlen, Glyphosat als krebserregend einzustufen, heißt es weiter.


Die Behörde kommt nach ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass weder die untersuchten Daten, die sich auf den Menschen beziehen, noch Befunde aus Tierstudien einen Zusammenhang zwischen der Glyphosat-Ausbringung und einer Krebsentstehung beim Menschen aufzeigen würden. In diese Bewertung ist laut Efsa auch der von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) veröffentlichte Bericht eingeflossen, in dem Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft worden ist. Als Grund für die gegensätzliche Bewertung im Vergleich zur IARC gibt die Efsa an, dass sie eine Reihe von Studien hinzugezogen habe, die nicht von der IARC bewertet worden waren.


Als Konsequenz aus dem wissenschaftlichen Disput über Glyphosat, schlägt die Efsa neue Sicherheitsmaßnahmen vor. Die Kontrolle von Glyphosat-Rückständen in Lebensmitteln soll danach verschärft werden. Dafür will die Efsa neue toxikologische Grenzwerte bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte für Glyphosat in Lebensmitteln verwenden. Zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten soll dies bereits 2016 durchgeführt werden.


Die Schlussfolgerung der Efsa wird nun in die Entscheidung der Europäischen Kommission über den Verbleib von Glyphosat auf der EU-Liste der genehmigten Wirkstoffe einfließen. Dies ist eine Voraussetzung dafür, dass die Mitgliedstaaten die weitere Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln in der EU zulassen können.

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