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Gentechnik

Einfacher Trick: So sind gentechnische Veränderungen nicht mehr erkennbar

Die Veränderung des Genoms einer Pflanze durch Bestrahlung, die Punktmutationen auslöst, ist seit Jahrzehnten etabliert und kennzeichnungsfrei zulässig. Das machen sich Forscher zu Nutze.

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn man neue Werkzeuge der Gentechnik mit bekannten Züchtungsmethoden kombiniert, lässt sich nicht mehr nachweisen, dass man einen gentechnisch veränderten Organismus hergestellt hat. Die Pflanze kann ohne Risikoprüfung auf deutschen Feldern angebaut und ohne Kennzeichnung in Supermärkten verkauft werden.

Das sagte Timo Faltus, Jurist und Biologe der Universität Halle-Wittenberg, Anfang der Woche vor dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestages. So lassen sich etwa bei Crispr-Cas Veränderungen in Pflanzen einfügen, die auch in der herkömmlichen Züchtung entstehen. In Zuchtpflanzen werden diese Punkmutationen einzelner Basen in der DNA seit Jahrzehnten mit erbgutschädigender Strahlung oder Chemikalien erzeugt. Das Erbgut der Pflanzen verändert sich dabei zufällig an tausenden Stellen. Aufgrund einer Sonderregelung im Gesetz, dürfen die Organismen trotzdem ohne besondere Risikoprüfung und ohne Kennzeichnung in Deutschland angebaut und verkauft werden.

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Seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Juli 2018 ist aber klar, dass Pflanzen mit solchen Veränderungen nach EU-Recht als gentechnisch veränderte Organismen gelten. Die Nutzpflanzen müssten eine strenge und teure Risikoprüfung durchlaufen und im Handel als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden.

Umgehen lässt sich das, indem man zuerst mit Crispr eine Mutation in eine Pflanze einfügt und sie anschließend bestrahlt. Danach kann niemand mehr nachweisen, welche Punktmutationen durch die Genschere verursacht wurde. "Sie können dann einfach behaupten, alle Mutationen stammten von der Bestrahlung und müssten die Pflanze nicht als gentechnisch verändert kennzeichnen", erklärt Faltus.

Laut Spiegel Online will die FDP Erleichterungen im Gentechnikrecht durchsetzen. Die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Carina Konrad, schlug vor, Nutzpflanzen künftig anhand ihrer Eigenschaften zu bewerten, statt anhand der Methoden, mit denen sie hergestellt wurden.

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