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Einigung für einen Ausgleich für Pflanzenschutzverbote zieht sich

Mit Beschluss der Insektenschutzgesetze hatten Bund und Länder der Landwirtschaft einen Erschwernisausgleich für Pflanzenschutzverbote versprochen. Doch die Umsetzung zieht sich hin.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesländer haben ihren Willen zu einer zügigen Einführung des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz bekräftigt. Die Amtschefkonferenz hat den Bund vergangene Woche gebeten, noch im ersten Quartal dieses Jahres zusammen mit den Ländern einen entsprechenden Fördergrundsatz in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu erarbeiten und dem zuständigen Planungsausschuss (PLANAK) zur Beschlussfassung vorzulegen.

Darüber hinaus soll der Bund die Notifizierung weiter vorantreiben. Nur so sei sicherzustellen, dass die Förderkonditionen noch in das Antragsverfahren 2022 aufgenommen werden könnten. Zudem bekräftigen die Länder ihre Forderung, dass der Erschwernisausgleich auch Flächenkulissen außerhalb der Natura-2000-Kulisse berücksichtigen müsse, also insbesondere Flächen in Naturschutzgebieten.

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Schließlich sollte der Bund der Amtschefkonferenz zufolge die Mittel zur Ausgleichsförderung für Einschränkungen in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verstetigen. Sollten aufgrund der eingetretenen Verzögerungen, die für 2022 vorgesehenen 65 Mio. € nicht oder nur teilweise abgerufen werden, plädieren die Länder für eine Übertragung in das nächste Jahr. Die Möglichkeiten dafür soll der Bund prüfen.

Mit Unverständnis reagierte der Deutsche Bauernverband (DBV). Man könne nicht nachvollziehen, dass sich die Schaffung eines Erschwernisausgleichs für die Pflanzenschutzverbote in Schutzgebieten nach wie vor hinziehe. Eine von den Ländern angemahnte Neuberechnung und höhere Ausgestaltung des Erschwernisausgleichs müsse kurzfristig erfolgen und einen vollumfänglichen und differenzierten Ausgleich der tatsächlichen Einschränkungen für die Betriebe durch die Pflanzenschutzverbote sicherstellen, so der DBV gegenüber Agra Europe.

Die neue Ampel-Regierung hatte im Koalitionsvertrag bereits angekündigt, den Erschwernisausgleich auf weitere Gebiete ausweiten zu wollen. „Analog zu bestehenden Reglungen zu Pestiziden in Naturschutzgebieten, bei den Landwirtinnen und Landwirten einen Erschwernisausgleich bekommen, wollen wir Regeln für die Trinkwasserschutzgebiete finden“, schreiben SPD, Grüne und FDP.

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