Die Europäische Kommission geht davon aus, dass bezüglich der Verbesserungen zum Schutz von Bienen und anderen Bestäubern bei der Neu- und Wiederzulassung von Pflanzenschutzmitteln noch in der ersten Hälfte des laufenden Jahres eine Einigung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) erzielt werden kann.
Wie die Brüsseler Behörde auf Anfrage von AGRA-EUROPE mitteilte, unterstützten 18 Mitgliedstaaten bei der Sitzung des Gremiums im Januar den jüngsten Kommissionsvorschlag, wonach zunächst nur die Vorgaben zur Erfassung von akuten Risiken für Honigbienen implementiert werden sollen. Die Vorschläge zur Evaluation der langzeitlichen Wirkungen sowie zu Untersuchungen an Wildbienen sollten nochmals durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überarbeitet werden; dies entspreche dem Wunsch der meisten Mitgliedstaaten.
Laut der Kommission wird die EFSA dieses Anliegen mit Priorität behandeln. Die Brüsseler Behörde betonte zugleich, dass der Bienenschutz durch den Entwurf im Hinblick auf die akuten Risiken verbessert werde, da unter anderem die Palette der zu überprüfenden Kontaktmöglichkeiten erweitert werde. Zudem seien Daten zu chronischen Risiken nach wie vor Teil der bei der Zulassung einzureichenden Dokumentation.
Die EU-Kommission hatte im vergangenen Juni einen Maßnahmenkatalog zum Schutz von wildlebenden Bestäuberinsekten vorgestellt, der neben Veränderungen im regulatorischen Bereich auch bessere Kenntnisse über den Rückgang der Bestäuberpopulationen, über die Ursachen dafür und die Folgen anstrebt. Bereits seit mehreren Jahren wird im SCoPAFF der 2013 erstellte Leitlinienentwurf der EFSA für den Bienenschutz diskutiert, ohne dass sich die Mitglieder auf eine vollständige Annahme einigen konnten.