Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Stilllegung 2024

News

Einspruch gegen Monsantos Patent auf Biopiraterie bei Sojabohnen

Mitglieder der Koalition von „Keine Patente auf Saatgut!“ haben Einspruch gegen ein europäisches Patent der US-Firma Monsanto auf Biopiraterie im Bereich der Pflanzenzüchtung eingelegt. Das Patent EP 2134870 wurde im Februar 2014 vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt.

Lesezeit: 2 Minuten

Mitglieder der Koalition von „Keine Patente auf Saatgut!“ haben Einspruch gegen ein europäisches Patent der US-Firma Monsanto auf Biopiraterie im Bereich der Pflanzenzüchtung eingelegt.

Das Patent EP 2134870 wurde im Februar 2014 vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt. Es erstreckt sich auf die Auswahl von Sojabohnen, die an unterschiedliche Klimazonen angepasst sind. Nach dem Wortlaut des Patents wurden mehr als 250 Pflanzen von „exotischen“ Arten, die mit Sojabohnen verwandt sind, hinsichtlich ihrer genetischen Variationen getestet, die mit der Anpassung an Klima und Erntezeitpunkt in Zusammenhang stehen.


Das Wichtigste zum Thema Ackerbau dienstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Betroffen sind wilde und kultivierte Arten aus Asien und Australien. Im Patent beansprucht Monsanto die Verwendung von Hunderten DNA-Sequenzen, die der natürlichen genetischen Vielfalt der Pflanzen entspringen. Das Patent wurde auch in anderen Regionen wie den USA, Kanada, China und Süd-Afrika angemeldet, es wurde zuerst am EPA erteilt, seit September gilt es auch in den USA.


Der Einspruch basiert auf Artikel 53b des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), das die Patentierung von Verfahren zur Züchtung verbietet. Derzeit interpretiert das EPA dieses Verbot so, dass keine Patente auf die Kreuzung von Pflanzen mit nachfolgender Auswahl erteilt werden können. Wird die Selektion aber vor einer Kreuzung vorgenommen, werden die Patente erteilt.


„Dieses Patent ist ein erschreckendes Beispiel für die Absurdität der Rechtsprechung des EPA, die keinem anderen Zweck dient, als den Interessen von Konzernen wie Monsanto zu entsprechen. Die Ansprüche müssen nur entsprechend schlau formuliert werden“, sagt François Meienberg von der Erklärung von Bern, die der Koalition von Keine Patente auf Saatgut! angehört. „Es gibt leider eine einfache Erklärung dafür, warum solche Patente trotz des Wortlauts der Patentgesetze erteilt werden: Das EPA verdient selbst mit der Erteilung von Patenten Geld. Allein im Jahr 2013 hat das EPA 1,5 Milliarden € an Gebühren aus der Erteilung von Patenten eingenommen.“


Die Koalition von Keine Patente auf Saatgut! geht davon aus, dass das Problem durch die Entscheidungen des EPA nicht gelöst werden kann. Wie eine Analyse der Rechtsprechung des Amtes zeigt, werden auch die anhängigen Entscheidungen zu Patenten auf Tomaten und Brokkoli das EPA nicht daran hindern, weitere Patente wie das zur Selektion von Sojabohnen zu erteilen. Erst im Juli 2014 wurde Monsanto ein ähnliches Patent auf die Auswahl von Sojabohnen mit Resistenz gegen eine Pilzerkrankung erteilt (EP 2271201).

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.