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Niedersachsen

ENNI-Datenbank: Kammer entwickelt elektronische Erfassung von Nährstoffen

Von der Meldepflicht für Dünger werden in Niedersachsen 30.000 Betriebe betroffen sein. Eine neue Meldedatenbank soll Transparenz schaffen und handfeste Vorteile für die Bauern mit sich bringen.

Lesezeit: 3 Minuten

Künftig müssen Niedersachsens Landwirte die von ihnen eingesetzten Düngermengen melden. Dazu hat die Landesregierung am Dienstag eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurde von der Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen die elektronische Datenbank ENNI – Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen – entwickelt.

„Damit wird den landwirtschaftlichen Betrieben ein Instrument an die Hand gegeben, das ihnen hilft, die neuen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Gleichzeitig wird der Grundstein für eine flächendeckend transparente Düngung mit organischen und mineralischen Düngemitteln gelegt“, sagt dazu Gerhard Schwetje, Präsident der Landwirtschaftskammer. ENNI unterstütze damit eine bedarfsgerechte Düngung im Interesse der Landwirtschaft und des Wasserschutzes.

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Von der Meldepflicht werden laut Schwetje 30.000 Betriebe in Niedersachsen betroffen sein. Die Meldedatenbank, die bisher einzigartig in Deutschland ist, wird Ende des Monats einsatzklar sein. Sie ist für die Nutzer kostenlos. „Jetzt werden wir über Schulungen, Vorträge und Veröffentlichungen die Beratungsträger und unsere Landwirtinnen und Landwirte fit machen für die Arbeit mit ENNI“, so der Kammerpräsident.

Die Düngebehörde sieht durch den Meldevorgang kaum Mehraufwand auf die landwirtschaftliche Praxis zukommen. Die hinterlegten Flächen-, Tier- und Meldedaten Wirtschaftsdünger verringerten sogar den Erfassungsaufwand. „Durch die Flaschenhalsfunktion von ENNI werden viele Daten, die auf den Betrieben bereits vorliegen, zusammengeführt“, sagt Hans-Joachim Harms, Direktor der Landwirtschaftskammer. Die Ermittlung des Düngebedarfs und die Erstellung des jährlichen Nährstoffvergleichs seien bereits seit Längerem düngerechtlich gefordert und die Unterlagen auf dem Betrieb für eventuelle Kontrollen vorzuhalten. „Neu ist lediglich, dass die Berechnungen in der ENNI-Datenbank zu erfolgen haben und an die Düngebehörde zu melden sind“, so Harms.

Wichtig sei ebenfalls der Aspekt der Rechtssicherheit. „Im ENNI-Programm sind Plausibilitäten hinterlegt, die die Daten auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit überprüfen“, erklärt Harms. Das komme einer Risikoanalyse gleich und könne vor aufwändigen Betriebsprüfungen schützen. Denn für die Vor-Ort-Kontrollen würden mit Hilfe des Programms solche Betriebe herausgefiltert, bei denen Nährstoff-Bedarf und -Aufkommen auseinandergingen.

Auch der von der EU geforderte Nachweis eines verbesserten Monitorings für den Gewässerschutz könne erbracht werden. „Mit ENNI können wir gegenüber der EU-Kommission belegen, dass in Niedersachsen bedarfsgerecht gedüngt wird“, erläutert der Kammerdirektor auch im Hinblick auf das drohende Anlastungsverfahren. Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen der Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Regierung zu wenig gegen Nitrat im Grundwasser unternommen habe.

Mit Blick in die Zukunft ermögliche ENNI weitere Optionen. So könnten durch noch zu entwickelnde Analysetools die Betriebsdaten vielfältig genutzt werden. „Das gilt zum Beispiel für andere behördliche Verfahren wie etwa den Nährstoffcheck für Baugenehmigungen“, präzisiert Harms.

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