In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten in Rheinland-Nassau wendet sich der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper, gegen die geplante Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, die die Landwirtschaft weiter belasten würde.
Im Entwurf ist die verpflichtende Einführung eines fünf Meter breiten Gewässerrandstreifens bei mehr als 5 % Hangneigung vorgesehen. Horper: „Die Einführung einer generellen Regelung für Gewässerrandstreifen im Wasserrecht geht nicht auf eine gesetzliche Forderung der EU-Kommission oder eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zurück. Selbst die Anfang Mai in Kraft getretene Düngeverordnung hält bei 5 % Hangneigung ein Düngeverbot im Abstand von drei Meter zu einem Gewässer für ausreichend. Weitere Abstandsauflagen über die Düngeverordnung hinaus, gehen entschieden zu weit!“
Horper informiert die Abgeordneten darüber, dass die beabsichtigte Neuregelung zudem in Rheinland-Pfalz die Förderfähigkeit von Gewässerrandstreifen über Agrarumweltprogramme drastisch einschränken würde. Im Übrigen habe Rheinland-Pfalz bisher auf eine verpflichtende Einführung von Gewässerrandstreifen verzichtet, da kein Handlungsbedarf bestehe. Die Einführung obligatorischer Gewässerrandstreifen sei daher völlig überzogen und trage nicht den regionalen Besonderheiten Rechnung.
Es sei ebenfalls nicht akzeptabel, dass sämtliche Gräben, kleine Bäche, künstlich angelegte Gewässer, Teiche, Weiher oder zeitweise wasserführende Gewässersenken in die Neuregelung einbezogen werden sollten.
Horper fordert die Abgeordneten weiterhin auf, auch in Zukunft Ausnahmeregeln für die Bundesländer bei Gewässerrandstreifen zu ermöglichen. Es sei im Falle einer Verabschiedung dringend nötig, aus sachlichen Gründen, in einzelnen Regionen von der restriktiven Bundesregelung abweichen zu können.
Die Politik müsse nun endlich aufhören, Sonntagsreden zu schwingen und sich nicht nur verbal sondern auch aktiv hinter die Landwirtschaft stellen! Nach der kürzlichen Novellierung der Düngeverordnung dürfe nicht weiter an Auflagen gegen die Landwirtschaft „gezimmert“ werden. Damit müsse jetzt Schluss sein. Zunächst müssten die Auswirkungen der neuen Düngeregelungen 2017 und 2020 auf den Gewässerzustand überprüft werden, bevor eventuell weitere Maßnahmen folgen.