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Entscheidung über Neonikotinoid Verbot im März 2018

Die EU-Mitgliedstaaten haben ihre Beratungen über die Zukunft der Neonikotinoide auf März 2018 verschoben. Bis dahin soll ein Efsa-Gutachten über die Bienengefährlichkeit der Wirkstoffe vorliegen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt betont, dass er sich in der Frage an der Wissenschaft orientieren wolle.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Mitgliedstaaten haben ihre Beratungen über die Zukunft der Neonikotinoide auf März 2018 verschoben. Bis dahin soll ein Efsa-Gutachten über die Bienengefährlichkeit der Wirkstoffe vorliegen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt betont, dass er sich in der Frage an der Wissenschaft orientieren wolle.


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Der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (PAFF) der Mitgliedstaaten hat am Mittwoch die Abstimmung über ein mögliches Verbot für die drei Neonikotinoid Wirkstoffe auf März 2018 verschoben. Die EU-Kommission hatte bereits im Mai dieses Jahres einen Vorschlag für ein EU-weites Verbot der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland unterbreitet. Bis zu einer Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten darüber, soll aber noch ein Gutachten der Europäischen Lebensmittebehörde (Efsa), welches das Risiko der drei Wirkstoffe für Bienen neu bewerten soll, abgewartet werden.


Die Vorlage des Gutachtens ist bereits mehrfach verschoben worden und steht jetzt für Februar 2018 an. Danach wird sich zeigen, ob die EU-Kommission an ihrem Vorschlag für ein Verbot der drei Neonikotinoide im Freiland festhält oder ihn noch abändert. Die EU-Mitgliedstaaten sollen dann im März über die Kommissionsvorlage abstimmen.


Schmidt will sich am Efsa-Gutachten orientieren


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) betont, dass sein Haus sich bei seiner Entscheidung für und gegen ein umfangreicheres Verbot der Neonikotinoide an der wissenschaftlichen Bewertung orientieren wolle. Sollte sich eine neue negative Bewertung für die Bienengesundheit nachweisen lassen, wolle er das Verbot mittragen, heißt es im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Ähnlich hatte Schmidt sich bereits in der ARD Sendung „hart aber fair“ zum Insektensterben Anfang Dezember geäußert. Bereits in der Vergangenheit hatte Schmidt keinen Hehl daraus gemacht, dass er sich die derzeit in Deutschland strenger ausgelegte Gesetzeslage für die Neonikotinoide auch in ganz Europa wünsche. Hierzulande ist die Beizbehandlung mit Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Mais bereits seit 2009 und in Raps und Wintergetreide bereits seit 2013 nicht mehr erlaubt.


Der akutelle Vorschlag der EU-Kommission geht allerdings noch weiter als die bisherige deutsche Gesetzeslage. Er würde auch einen EU-weiten Wegfall der Wirkstoffe für die Beize von Rübensaatgut, für die Pflanzgutbehandlung von Kartoffeln sowie für die Anwendung als Insektizid in der Vegetationsperiode bedeuten.


Neonicotinoid-Verbot geht Grünen nicht weit genug


Die Grünen halten den Vorschlag der EU-Kommission für nicht ausreichend. Er komme zu spät, um dem Insektenschwund aufzuhalten, sagt der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im EU-Parlament, Martin Häusling. Er fordert zusätzlich ein Verbot auch für den Treibhaus-Gartenbau, weil die Wirkstoffe in intensiven Unterglasanbauregionen im Oberflächengewässer wiedergefunden würden. Außerdem müsste das Verbot auf zwei weitere Wirkstoffe der Neonikotinoide, Acetamiprid und Thiacloprid, ausgeweitet werden. Ähnlich äußerten sich die Umweltschutzorganisationen Nabu, WWF und Greenpeace.


Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) im italienischen Parma hält indessen die Ausbringung von Insektiziden in Treibhäusern und Unterglasproduktion für unbedenklich.

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