Die mit der geplanten Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes anstehende verpflichtende Einrichtung eines Gewässerrandstreifens auf hängigen Flächen ist mit erheblichen Folgekosten verbunden.
Der Normenkontrollrat veranschlagt die jährlichen Kosten für die An- und Nachsaat sowie die jährliche Pflege des 5 m breiten Randstreifens in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung auf rund 63 Euro/ha.
Bei einer Gesamtfläche von bundesweit schätzungsweise rund 9.000 ha ergeben sich Kosten von insgesamt rund 600.000 Euro im Jahr. Hinzu kommen Einbußen durch die Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung auf den betreffenden Flächen. Diese veranschlagt der Normenkontrollrat auf jährlich etwa 7,3 Mio Euro.
Zudem sei nicht ausgeschlossen, dass die Festlegung der Nutzungsart für betroffene Randstreifen mittelbar zu einer geänderten Bewertung des Grundstücks führe, heißt es schließlich in der Stellungnahme. Die vorgesehene Neuregelung gilt für landwirtschaftliche Flächen, die an Gewässer grenzen und eine Hangneigung von mindestens 5 % aufweisen.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung von EU-Recht. Die Bundesregierung hat ihren Entwurf dem Bundestag zugeleitet. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme lediglich eine Präzisierung für einen besseren Vollzug gefordert. So soll der Grad der Hangneigung innerhalb eines Abstandes von 20 m zur Böschungsoberkante ermittelt werden. In ihrer Gegenäußerung hat die Regierung dieser Forderung zugestimmt. Ob sich der Bundestag in dieser Woche mit dem Gesetzentwurf befasst, ist offen.