Das Europaparlament hat abschließend für Erleichterungen und die Harmonisierung der Mindestanforderungen an die Qualität von behandeltem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung gestimmt.
Die EU-Volksvertreter billigten die Verordnung letzte Woche in Brüssel. Damit kann der Rechtstext im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden; er tritt dann 20 Tage später in Kraft. Drei Jahre danach gelangen die neuen Regelungen zur Anwendung.
Diesen zufolge muss in allen Mitgliedstaaten gereinigtes kommunales Abwasser, das bereits bestimmte Behandlungen nach Maßgabe der „Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser“ durchlaufen hat, noch einer Weiterbehandlung unterzogen werden. Dazu gelten künftig EU-einheitliche Mindeststandards zur Hygiene und Qualitätsüberwachung des Brauchwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung sowie Vorgaben hinsichtlich der Gewinnung, Verteilung und Lagerung.
Die Europaabgeordneten unterstrichen, dass die neue Regelung auch der Anpassung der Landwirtschaft an die Folgen des Klimawandels dienen solle. Ziel sei es, die Verfügbarkeit von Wasser für Bewässerungszwecke zu verbessern und Anreize für eine effizientere Nutzung zu schaffen. Insbesondere bei Hitzewellen und schweren Dürren sei genügend Wasser für die Bewässerung von Feldern zur Verfügung zu stellen, um Ernteausfälle beziehungsweise eine Lebensmittelknappheit zu vermeiden.
Da die geografischen und klimatischen Bedingungen in den einzelnen Regionen der EU sehr unterschiedlich seien, könne ein Mitgliedstaat auch entscheiden, dass der Einsatz von aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung unter Umständen in manchen Landesteilen oder im gesamten Land nicht zweckmäßig sei.
Erfreut über die endgültige Verabschiedung der Verordnung zeigte sich der zuständige EU-Umweltkommissar, Virginijus Sinkevičius. Mit der Neureglung würden Technologieanbieter neue Investitionsmöglichkeiten erhalten. Zudem ermögliche diese Praktiken für eine effizientere und sichere Wassernutzung.