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EU-Agrarausschuss mehrheitlich gegen Pflanzenschutzverbot auf Greening-Flächen

Zahlreiche Abgeordnete im Agrarausschuss des EU-Parlaments wollen den delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission zum Greening stoppen. Nach einer Aussprache in dieser Woche zeichnet sich eine Mehrheit im Ausschuss für die Zurückweisung des delegierten Rechtsakts ab.

Lesezeit: 3 Minuten

Zahlreiche Abgeordnete im Agrarausschuss des EU-Parlaments wollen den delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission zum Greening stoppen. Nach einer Aussprache in dieser Woche zeichnet sich eine Mehrheit im Ausschuss für die Zurückweisung des delegierten Rechtsakts ab. Jedenfalls sprechen sich die größeren Fraktionen der Christdemokraten und der Sozialdemokraten dafür aus.


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Gewissheit wird man am 30. Mai 2017 bekommen, an dem eine Abstimmung geplant ist. Zudem muss Mitte Juni noch das Plenum des Europaparlaments zustimm en, um das Vorhaben der EU-Kommission zu stoppen. Im delegierten Rechtsakt geht es um 14 verschiedene Regelungen zur Vereinfachung des Greenings. Dazu gehören einheitliche Breiten von Randstreifen und einfachere Fristen für Zwischenfrüchte, mit denen die Abgeordneten durchaus einverstanden sind.



Das Europäische Parlament habe EU-Agrarkommissar Phil Hogan vergeblich aufgefordert, die verschiedenen Vereinfachungen für das Greening einzeln vorzulegen, berichtete der Deutsche Albert Dess (CSU). Diese Arroganz der EU-Kommission müsse das EU-Parlament jetzt zurückweisen, empörte sich der agrarpolitische Sprecher der Christdemokraten.


Elisabeth Köstinger, Agrarsprecherin der ÖVP im EU-Parlament, wies auf die Notwendigkeit von gentechnikfreien Eiweißpflanzen in der EU hin, die Futtermittelimporte aus Amerika ersetzen könnten. Ulrike Müller (Deutschland) von den Liberalen, führte aus, es handle sich beim Anbau von Eiweißpflanzen lediglich um eine Behandlung im Frühjahr. Zudem seien die Blüten der Proteinpflanzen wichtig für die Insekten und damit für den Erhalt der Artenvielfalt.



Abstimmung zu "Omnibus-Verordnung" für Vereinfachung der GAP




Bereits am Mittwoch stimmten die Abgeordneten ihre Position zur sogenannten "Omnibus-Verordnung" ab, in der es ebenfalls um die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geht. Vor allem soll die unglückliche Regelung zum Ausschluss von nicht "aktiven Landwirten" von den Direktzahlungen verbessert werden.


Die Verwaltung muss keine Einzelnachweise mehr führen und Landwirte, die einen Campingplatz betreiben oder die Pensionspferde halten, sollen zukünftig nicht mehr in Schwierigkeiten kommen. "Bisher führte der Auslegungswirrwarr beispielsweise dazu, dass aktive Landwirte, die zusätzlich zur Landwirtschaft einen Campingplatz oder ähnliches betreiben, für ihre landwirtschaftliche Betriebsfläche nicht mehr förderfähig waren. Missbrauch bekämpfen ja, aber das darf nicht zu derartigen Verwerfungen führen", sagte Köstinger.



Zudem will der EU-Agrarausschuss die Absicherungsmöglichkeiten gegen Preisrisiken in der GAP verbessern. Schon bei einem Einkommensverlust von 20% sollen die freiwilligen Absicherungsinstrumente wirksam werden. Ackerland, auf dem zwischenzeitlich Gras wächst, soll Ackerland bleiben. Schließlich fordert der Ausschuss die EU-Kommission auf, bis spätestens 30. Juni 2018 einen Vorschlag zur Vermeidung von unfairen Handelspraktiken vorzulegen.



"Die Scheingenauigkeit in der europäischen Agrarpolitik ist mittlerweile der größte Hemmschuh für die europäischen Bäuerinnen und Bauern", zeigte Köstinger auf. "Mit zentimetergenauen Kontrollen der Natur- und Landschaftselemente, dem Auslegungswirrwarr der Definition des 'aktiven Landwirts' oder der praxisfremden Umsetzung von Dauergrünland sind Lawinen von zusätzlichen Maßnahmen geschaffen worden, die in der Praxis von den Betrieben nicht mehr nachvollziehbar sind", so die EU-Abgeordnete und forderte "Verhältnismäßigkeit von Kontrollen und Sanktionen" sowie einen "drastischen Bürokratieabbau, der auch greifbare Ergebnisse für die Landwirte bringt".

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