Die EU-Kommission hat drei gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zugelassen. Es handelt sich dabei um jeweils eine Sorte von Sojabohnen, Raps und Baumwolle. Zusätzlich wurde die Zulassung für eine gentechnisch veränderte Baumwollpflanze zur Verwendung als Lebens- und Futtermittel erneuert.
Die Zulassungen gelten für zehn Jahre. Die Zulassungsentscheidungen beziehen sich nicht auf den Anbau, sondern nur auf die Einfuhr der oben genannten GVO als Lebens- oder Futtermittel. Alle diese GVO haben ein umfassendes und strenges Zulassungsverfahren durchlaufen, einschließlich einer positiven wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), betonte die Europäische Kommission.
Die EU-Mitgliedstaaten haben im Ständigen Ausschuss und im anschließenden Berufungsausschuss weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen die Zulassung erreicht. Die Europäische Kommission ist daher rechtlich verpflichtet, die Zulassungen zu erteilen, so die Brüsseler Behörde.