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topplus Streitpunkt Gentechnik

EU-Kommission plant keinen Freibrief für neue Züchtungstechniken

Im Juni will die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag zur Gentechnik vorlegen. Dabei geht es dann auch um Fragen der Koexistenz und Wahlfreiheit. Ein Startschuss für Crispr/Cas wird es aber nicht.

Lesezeit: 4 Minuten

Auch nach der Überarbeitung des europäischen Gentechnikrechts werden mit neuen Züchtungstechniken erzeugte Pflanzen nicht ohne weiteres angebaut und vermarktet werden können. Das hat der Leiter der Abteilung „Lebensmittelsicherheit, Nachhaltigkeit und Innovation“ der Generaldirektion Gesundheit (DG SANTE), Dr. Klaus Berend, deutlich gemacht.

„Es wird auf keinen Fall eine Carte blanche geben“, erklärte der Kommissionsvertreter. Laut Berend wird der für Juni erwartete Gesetzesvorschlag der Kommission auch Fragen der Koexistenz und Wahlfreiheit berücksichtigen. Die Freiheit, auf veränderte Pflanzen zu verzichten, müsse erhalten bleiben.

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Patentrecht und Koexistenz müssten Länder klären

Mit Blick auf die Koexistenz verschiedener Anbausysteme brachte der Kommissionsvertreter eine Abstimmung auf regionaler Ebene ins Spiel. Dort sei besser auszuloten, wie eine Kontamination weitgehend vermieden werden könnte.

Auch die Problematik des Patentrechts hat die Kommission offenbar auf dem Schirm. Nach Berends Angaben wird der Vorschlag das allerdings nicht direkt regeln können, „weil wir die juristische Basis dafür nicht haben“. Man befinde sich aber in engem Austausch mit der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW).

FiBL: Neue Züchtungstechniken werden überschätzt

Transparenz und Wahlfreiheit seien „oberstes Gebot“, betont derweil die Leiterin der Gruppe Pflanzenzüchtung am Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), Dr. Monika Messmer. Ein weiteres Wachstum des Sektors setze voraus, dass auch die neuen Züchtungstechniken geprüft, zugelassen und gekennzeichnet würden. Unbedingt notwendig sind laut Messmer auch Nachweismethoden; zudem müsse die Frage nach der Haftung im Falle von Kontaminationen geklärt werden.

Das Potential der neuen Züchtungstechniken wird aus ihrer Sicht sowie überschätzt. „Es ist zum Teil eine einseitige Fixierung auf eine Technik, von der alle hoffen, dass sie unsere Probleme löst, ohne dass wir unser Verhalten ändern müssen“. Grundlage ist Messmer zufolge außerdem ein „überholtes“ Modell, das von einem Gen auf ein Merkmal schließe. Die Gene der Pflanze reagierten miteinander und mit der Umwelt.

Kritisch ist die Wissenschaftlerin auch hinsichtlich der weitergehenden Auswirkungen der neuen Verfahren. „Es besteht das Risiko, dass man die Techniken einsetzt, um eine nicht nachhaltige Landwirtschaft weiter betreiben zu können“, so Messmer.

Kommt jetzt die große Patentflut auf alle Sorten?

Messmer warnte zudem vor Patenten. Alle Produkte der neuen Techniken könnten geschützt werden. Auch der Leiter der Landessaatzuchtanstalt Baden-Württemberg, Dr. Patrick Thorwarth, mahnte, das Patentrecht bei der Novelle des Gentechnikrechts mitzudenken. Auf keinen Fall dürften Patente den Sortenschutz und damit die Privilegien der Züchter und auch der Landwirte aushebeln.

Auch nach Thorwarths Einschätzung werden die neuen Verfahren „nicht alle Probleme der Welt lösen können“. Die Methoden müssten mit anderen Ansätzen kombiniert werden, um die Effizienz- und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Keine Mehrheit für Anträge zu Gentechnik und Pflanzenschutzmitteln

In Deutschland hatte unterdessen die Unionsfraktion versucht, die Gentechnik zu stärken. Der Ernährungsausschuss hat den Antrag „Landwirtschaftliche Produktion zukunftsfähig gestalten - Innovationsrahmen für neue genomische Techniken schaffen“ wie erwartet abgelehnt.

Während SPD und Grüne hohe Erwartungen an neue Züchtungstechniken für nicht gerechtfertigt halten und auf fehlende Akzeptanz der Verbraucher gegenüber solchen Produkten verwiesen, warnte die FDP davor, sich Innovationen zu verweigern. Die Liberalen monierten allerdings, dass der CDU/CSU-Antrag keine Angaben zu einer notwendigen Kennzeichnung von Produkten enthalte, die mit Hilfe der neuen Techniken gezüchtet werden.

Im Zusammenhang mit ihrem Pflanzenschutzantrag kritisierten CDU und CSU, dass es in der Bundesregierung immer noch keine einheitliche Position dazu gebe, wie mit der angestrebten Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln umgegangen werden solle.

Die SPD räumte Klärungsbedarf ein und will für ihre Meinungsbildung einen Bericht der EU abwarten, welche konkreten Vorgaben bis 2030 vorgesehen sind. Laut den Grünen strebt Bundesminister Cem Özdemir ein differenziertes Vorgehen bei der notwendigen Pflanzenschutzminderung an.

Die FDP erteilte einer pauschalen Reduzierung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eine Absage. Im Koalitionsvertrag sei festgelegt, dass man offen sei für Innovationen bei Züchtungsmethoden und technischen Neuerungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft.

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