Die Europäische Kommission hält an einem weitreichenden Verbot der Pflanzenschutzmittel Clothianidin, Imidachloprid und Thiamethoxam fest. Das hat EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg vergangene Woche gegenüber den europäischen Landwirtschaftsministern in Brüssel klargestellt.
Auf dem Agrarrat kündigte er an, nach Ostern einen Berufungsausschuss anzusetzen, um die Abstimmung vom 15. März zu wiederholen, bei der keine qualifizierte Mehrheit weder für noch gegen den Vorschlag erreicht werden konnte. Falls das Patt bestehen bleibt, könnte Borg das vorerst für zwei Jahre angesetzte Verbot im Alleingang durchsetzen.
Der Malteser versicherte, die Kommission werde sich weiter bemühen, Lösungen für eine größtmögliche Unterstützung zu finden. Ferner zeigte er sich bereit, neue Forschungsergebnisse aus Großbritannien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorzulegen.
Von einem Neonikotinoid-Verbot, wie es die Kommission bislang plant, wäre in Deutschland insbesondere der Anbau von Winterraps betroffen. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) bekräftigte in Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen seine Ablehnung des Verbots.
Im Gegensatz dazu erneuerten Grünen-Politiker und Imkereiverbände ihre Forderung, das Verbot schnell einzuführen, um die Bienen zu schützen. Mehrere Landesregierungen wiederum hoben die Bedeutung der Imkerei für Natur und Landwirtschaft hervor.
Ohne Berechtigung
Der BDP plädierte noch einmal dafür, das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten. „Ein derartig weitgehendes Verbot ist keinesfalls gerechtfertigt. Die Folgen eines Wegfalls von Neonikotinoiden für die europäische Landwirtschaft wären dramatisch und stünden in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Risiko“, erklärte BDP-Geschäftsführer Dr. Carl-Stephan Schäfer in Bonn. Die zugrundeliegenden EFSA-Gutachten seien lückenhaft.
Die EFSA betrachte einseitig theoretische Risiken, während in der Praxis erfolgreich umgesetzte Maßnahmen zur Risikominderung nicht berücksichtigt worden seien, „namentlich die drastische Reduzierung wirkstoffhaltiger Stäube durch Optimierung des Beizprozesses im Sinne eines Qualitätssicherungssystems und der Einsatz abdriftreduzierter Sägeräte“. Deutschland habe bei diesen Managementmaßnahmen in Europa eine Vorbildfunktion.
Die Saatgutwirtschaft habe gemeinsam mit den zuständigen Behörden tiefgreifende Qualitätssicherungsmaßnahmen ergriffen und mit „SeedGuard“ ein nachhaltiges System implementiert, in dem Saatgutaufbereitungsanlagen in Deutschland in einem festen Rhythmus geprüft und zertifiziert würden. „Die damit einhergehende drastische Staubreduzierung ist nachgewiesen und behördlich als erfolgreiche Risikominderung anerkannt“, so Schäfer.
Ferner habe die EFSA verschiedene Studien wie das Deutsche Bienenmonitoring sowie Arbeiten der Universität Hohenheim und des Julius-Kühn-Instituts (JKI) zur Guttation bei Raps nicht berücksichtigt. Dabei seien keine negativen Auswirkungen neonikotinoider Beizmittel auf Bienen festgestellt worden, weder durch Guttation noch durch Pollen oder Nektar. (AgE)