Eine klare Definition für hormonschädigende Stoffe lässt auf EU-Ebene weiter auf sich warten. Die EU-Kommission will eine Ausnahmeregel für Pflanzenschutzmittel nun doch streichen. EU-Parlamentsabgeordnete warnen vor einer Reduktion der Wirkstoffe im Pflanzenschutz.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich in dieser Woche nicht auf eine gemeinsame Linie für die Definition von hormonschädigenden Stoffen (endokrine Disruptoren) einigen können. Im zuständigen Ausschuss in Brüssel gab es keine Entscheidung über einen von der EU-Kommission kürzlich geänderten Vorschlag zur Definition von endokrinen Disruptoren. Darin hatte die EU-Kommission ihre im Sommer 2016 noch geplante Ausnahmemöglichkeit für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln bei vernachlässigbarem Risiko wieder gestrichen.
EU-Abgeordnete schreiben an die Kommission
Die Abgeordnete der Freien Wähler im Europaparlament, Ulrike Müller, kritisiert diese Entscheidung. Mit acht weiteren Abgeordneten hat sie einen fraktionsübergreifenden Brief an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis geschrieben. Darin plädieren die Abgeordneten dafür, die Ausnahmemöglichkeit für Pflanzenschutzmittel aufrecht zu erhalten.
21 Wirkstoffe auf der Kippe
„Ein pauschales Verbot führt nicht zu einem besseren Verbraucherschutz, sondern lässt die Landwirtschaft im Regen stehen. Landwirte benötigen Planungssicherheit und müssen auch künftig in der Lage sein, bei Bedarf Pflanzenschutzmittel einzusetzen“, begründete Müller den Schritt. Sollte die Ausnahme für hormonelle Stoffe in Pflanzenschutzmitteln tatsächlich fallen, stünden 21 Wirkstoffe auf der Kippe, erläutert Müller gegenüber top agrar. Betroffen wären vor allem Fungizide.
Klare Definition ist überfällig
Bisher arbeitet die Pflanzenschutzmittelverordnung mit einer Behelfsdefiniton für endokrine Disruptoren. Die Kommission sollte eigentlich bis 2013 eine klare Definition vorschlagen, was sie jedoch versäumt hat. Nach einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof steht sie nun unter Druck, den Prozess abzuschließen. Eine neue Frist gibt es allerdings nicht und bisher sieht es nicht nach einer Einigung von Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament aus.