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EU-Mitgliedstaaten beraten über Neonikotinoid Verbot

Nach der Glyphosat Entscheidung beraten die EU-Mitgliedstaaten kommende Woche über das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot für drei Neonikotinoide. Ob es bereits zu einer Abstimmung kommt, ist unklar. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will noch auf ein Efsa-Gutachten warten.

Lesezeit: 3 Minuten

Nach der Glyphosat Entscheidung beraten die EU-Mitgliedstaaten kommende Woche über das von der EU-Kommission vorgeschlagene Verbot für drei Neonikotinoide. Ob es bereits zu einer Abstimmung kommt, ist unklar. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will noch auf ein Efsa-Gutachten warten.


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Kommenden Dienstag und Mittwoch (12.-13.12.) trifft in Brüssel wieder der ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) zusammen. In ihm hatten die EU-Mitgliedstaaten in der vergangenen Woche die folgenreiche Abstimmung über die Verlängerung der Zulassung für Glyphosat gefällt. Diesmal steht der Vorschlag der EU-Kommission für ein EU-weites Verbot von Neonikotinoiden in Freiland auf der Agenda. Ob es nur zu einer Debatte oder bereits zu einer Abstimmung darüber kommt, ist noch unklar.


Schmidt will Efsa-Gutachten abwarten


Der geschäftsführende Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) hatte am Montagabend in der ARD-Sendung "Hart aber fair" gesagt, er wolle vor einer Entscheidung noch ein Gutachten der Europäischen Lebensmittebehörde (Efsa) abwarten. Die Efsa selbst hatte Ende November die Veröffentlichung ihrer Risikobewertung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam für Bienen auf Februar 2018 verschoben. Als Begründung gab sie eine „Flut an zusätzlichen Informationen“ an, die die Behörde nach dem Aufruf zur Einreichung von Daten erreicht habe.


Verbot würde vor allem Rübenbeize treffen


Die Europäische Kommission hatte Ende März 2017 Verordnungsentwürfe vorgelegt, mit denen die Anwendung der drei neonikotinoiden Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam nur noch im Gewächshaus möglich bleiben soll. Das würde einen EU-weiten Ausstieg aus der Nutzung, sowohl für die Saat- und Pflanzgutbehandlung als auch als Insektizid in der Vegetationsperiode bedeuten. Die deutschen Landwirte würde vor allem der Wegfall der Wirkstoffe für die Beize von Rübensaatgut, für die Pflanzgutbehandlung von Kartoffeln sowie für die Anwendung als Insektizid in der Vegetationsperiode treffen. Denn hierzulande ist die Beizbehandlung in Raps, Mais und Wintergetreide bereits seit 2009 nicht mehr erlaubt.


NABU fordert EU-weites Verbot von Neonikotinoiden


Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) fordert die Bundesregierung auf, sich für ein EU-weites Verbot der Neonikotinoide einzusetzen. „Zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen haben inzwischen nachgewiesen, dass Neonikotinoide Insekten und Vögel hochgradig schädigen“, erklärt der NABU zur Begründung. Honigbienen verlören unter Einwirkung des Gifts ihre Orientierung und könnten sich schlechter fortpflanzen. Die bereits jetzt in Deutschland geltenden Teilverbote für Neonikotinoide bezeichnet der NABU als ineffektiv. „Die Teilverbote und Sondergenehmigungen der EU greifen ins Leere. Jahr für Jahr werden weiter große Mengen eingesetzt. Um den Tod von Insekten und Vögeln zu stoppen, ist ein Komplett-Verbot die einzige Lösung“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Er fordert, dass Deutschland sogar über das zur Debatte stehende EU-Verbot hinausgeht. Deutschland solle das Verbot national auch auf die Neonikotinoide Acetamiprid und Thiacloprid ausweiten. Darüber hinaus sei ein Verbot auch beim Anbau unter Glas sinnvoll, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Wirkstoffe nach außen gelangten, argumentiert der NABU.


Frankreich soll Vorreiter sein


Eine ähnliche Regelung gilt in Frankreich bereits ab 2018. Unter Berücksichtigung von Übergangszeiten wird dort spätestens ab September 2020 ein nationales Anwendungsverbot für alle fünf neonikotinoiden Wirkstoffe greifen.

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