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EU-Mitgliedstaaten lehnen Patente auf Leben gemeinsam ab

Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben am Montag beschlossen, gemeinsam gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht vorzugehen. Die EU-Staaten wollen jetzt gemeinsam dafür sorgen, dass das EU-Patentamt (EPA) die bestehenden Verbote schärfer auslegt und die Praxis der Patenterteilung ändert.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten haben am Montag beschlossen, gemeinsam gegen Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Zucht vorzugehen. Die EU-Staaten wollen jetzt gemeinsam dafür sorgen, dass das Europäische Patentamt (EPA) die bestehenden Verbote schärfer auslegt und die Praxis der Patenterteilung ändert, teilt die AbL mit.


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Mit diesem Beschluss, der im Europäischen Rat für Wettbewerbsfähigkeit gefasst wurde, würden die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Positionen des Europäischen Parlamentes und der EU-Kommission unterstützen, so die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft.


Das EPA hatte in den letzten Jahren immer wieder Patente auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung erteilt, darunter auch Patente auf Brokkoli und Tomaten. Zuletzt hatte das EPA für die Brauereikonzerne Carlsberg & Heineken sogar Patente auf Braugerste und das aus dieser Gerste hergestellte Bier erteilt.


Die Beschlüsse des Rates folgen auf jahrelange Proteste der Zivilgesellschaft gegen Patente auf Pflanzen und Tiere. Hunderte von Organisationen hatten dabei Millionen von Unterschriften gesammelt.

„Das ist ein wichtiger Erfolg für alle Menschen, die sich in den letzten Jahren gegen die Monopolisierung von Saatgut, Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung eingesetzt haben. Endlich erfolgen politische Korrekturen“, sagt Lara Dovifat von Campact. „Allerdings müssen wir jetzt darauf achten, dass es nicht bei Symbolpolitik bleibt, sondern Patente auf konventionelle Züchtungen vollständig verboten werden.“


Die rechtlichen Schlupflöcher zeigen sich laut den Kritikern insbesondere bei den Patenten der Firmen Carlsberg und Heineken. Die Patente beruhen ihren Informationen nach auf zufälligen Mutationen im Genom der Braugerste, die deren Braueigenschaften verbessern sollen. Technisch gesehen seien die eingesetzten Verfahren längst bekannt und damit weder erfinderisch noch neu. Doch nach aktuellen Prüfbescheiden plant das EPA derartige Patente auch in Zukunft zu erteilen – trotz der aktuellen politischen Entwicklung. Nach Auffassung der EU-Kommission dürfen dagegen nur Gentechnik-Verfahren patentiert werden, bei denen zusätzliche Gene ins Erbgut eingebaut werden.

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