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EU-Patentamt kritisiert falsche Behauptung von „No patents on seeds“

„Das Europäische Patentamt hat mitnichten im Dezember Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen für zulässig erklärt, schon gar nicht gegen den Willen seiner Mitgliedstaaten", stellt das Europäische Patentamt klar. Kritiker hatten zuvor das Gegenteil behauptet.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bündnis "Keine Patente auf Saatgut!" hatte vergangene Woche behauptet, das Europäische Patentamt habe im Dezember 2018 Patente auf Gemüse wie Brokkoli und Tomaten für zulässig erklärt. Damit habe sich das Patentamt gegen die Entscheidung seiner 38 Vertragsstaaten gestellt, die 2017 ein Verbot derartiger Patente beschlossen hatten, so die Gegner.

Als falsch bezeichnet der Pressesprecher des Europäischen Patentamtes, Rainer Osterwalder, die Aussagen. Gegenüber top agrar online stellte er klar: „Das Europäische Patentamt hat mitnichten im Dezember Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen für zulässig erklärt, schon gar nicht gegen den Willen seiner Mitgliedstaaten. Vielmehr hat sich eine Technische Beschwerdekammer, also ein Spruchkörper des unabhängigen Gerichtszweigs des Europäischen Patentamts, mit einer Entscheidung in einem Beschwerdeverfahren dahingehend geäußert, dass europäische Patentanmeldungen nicht auf Grund der neuen, verbesserten Regel, die das EPA auf Entscheid der Mitgliedstaaten im Jahr 2017 eingeführt hat, zurückgewiesen werden können.“

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Die Beschwerdekammern seien unabhängig und in ihrer Entscheidung nur dem Europäischen Patentübereinkommen (d.h. unserem Gesetz) unterworfen, so Osterwalder weiter. Das Amt selbst habe natürlich an dieser Entscheidung nicht mitgewirkt, sondern vielmehr in Anwendung der neuen, veränderten Regel eine Patentanmeldung der Firma Syngenta zurückgewiesen, die daraufhin gegen die Amtsentscheidung Beschwerde eingelegt hat.

„Die vollständige Beschwerdeentscheidung ist im Wortlauft noch nicht veröffentlicht worden, die zuständige Kammer hat sich bisher lediglich in einem vorab veröffentlichten Auszug auf der Webseite der Beschwerdekammern zu diesem Sachverhalt geäußert. Nochmals: Es liegt weder eine abschließende Entscheidung im betreffenden Fall vor, noch hat das Amt selbst bisher irgendeine Entscheidung getroffen, die im Entferntesten dem entsprächen, was „No Patents on Seeds“ behauptet, geschweige denn irgendwelche Patente dieser Art entgegen der neuen Regel für „zulässig“ erklärt“, so der Pressesprecher.

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