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EU-Pflanzengesundheitsverordnung in Kraft getreten

Die neue Pflanzengesundheitsverordnung der Europäischen Union zum Schutz vor Pflanzenschädlingen ist in Kraft. Die vorgeschriebene Frist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist am 13. Dezember zu Ende gegangen. Die neue Verordnung ersetzt sieben Richtlinien des Rates zu Schadorganismen.

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Die neue Pflanzengesundheitsverordnung der Europäischen Union zum Schutz vor Pflanzenschädlingen ist in Kraft. Die vorgeschriebene Frist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist am 13. Dezember zu Ende gegangen.


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Die neue Verordnung ersetzt sieben Richtlinien des Rates zu Schadorganismen und wird ab dem 13. Dezember 2019 in vollem Umfang anwendbar. Sie dient vor allem der Prävention der Einschleppung oder Ausbreitung von Pflanzenschädlingen auf dem Gebiet der EU.


Die hinter der Verordnung stehende Kernidee ist, dass mehr Ressourcen in einem frühen Stadium eingesetzt werden, um späteren schweren Einbußen bei der landwirtschaftlichen Produktion oder Schädigungen der Umwelt durch betreffende Schadorganismen vorzubeugen.


EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis nannte das Inkrafttreten einen „wichtigen Moment für den Schutz der Landwirtschaft, der Lebensmittelkette und der Umwelt in der EU“. Mit den neuen Rechtsvorschriften werde die EU künftig besser mit Ausbrüchen von Pflanzenschädlingen umgehen können, und der Schutz der Gemeinschaft vor Einschleppungen von Schadorganismen werde gestärkt. Andriukaitis rief die Mitgliedstaaten dazu auf, „verantwortungsvoll zu handeln“, wenn sie entsprechende Einfuhrkontrollen durchführten.


Für Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt stellt die neue EU-Verordnung eine gute Basis dar. Nun sei der gesetzte Rechtsrahmen mit praktikablen Regelungen auszufüllen und diese ab 2019 in den EU-Staaten wirksam anzuwenden. Dabei gelte es, die Pflanzen besser als bisher zu schützen, während gleichzeitig weiterhin berechtigten Handelsanliegen angemessen Rechnung zu tragen sei.


Erhebliche Schäden für die Wirtschaft


Die Brüsseler Kommission betonte, dass nur über gemeinschaftsweite Maßnahmen sichergestellt werden könne, dass in der gesamten EU das gleiche Pflanzenschutzniveau herrsche und dass die zahlreichen EU-Hersteller und -Gewerbetreibenden die gleichen Bedingungen vorfänden.


Die Behörde verwies auf die möglichen „katastrophale Auswirkungen auf die Lebensqualität und die Wirtschaft“ bei Ausbrüchen von Pflanzenkrankheiten. Das jüngste Auftreten des Feuerbakteriums Xylella fastidiosa in Italien sei dafür ein bezeichnendes Beispiel, stellte die Kommission fest. Diese Seuche habe seit dem ersten Auftreten im Jahr 2013 bei Olivenbäumen der Agrarwirtschaft und dem traditionellen Landschaftsbild der betroffenen Region großen Schaden zugefügt. Als weiteres Beispiel nannten die Brüsseler Beamten den Kiefernfadenwurm in Portugal. Er habe seit 1999 zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Einbußen für die dortige Holzindustrie geführt.

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