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EU-Pflanzenschutzrecht

EU-Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln wird transparenter

Die EU reagiert auf die Kritik von Bürgerinitiativen und macht die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln transparenter. Alle Informationen der Zulassungsverfahren werden frei zugänglich.

Lesezeit: 2 Minuten

Am Samstag treten in der EU neue Regeln zur Transparenz und Nachhaltigkeit der Risikobewertung im Lebensmittelbereich in Kraft. Das berichtet aiz.info. Die EU-Kommission hatte die Neuregelungen im April 2018 als Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative "Verbot von Glyphosat und giftigen Pestiziden" vorgeschlagen. Unter anderem erhalten Bürgerinnen und Bürger automatisch Zugang zu allen Studien sowie Informationen, die die Industrie im Verlauf einer Risikobewertung vorlegt. Zudem werden Interessenträger und Öffentlichkeit zu den vorgelegten Studien konsultiert. Die Zivilgesellschaft wird ebenso wie EU-Staaten und Parlament stärker in die Arbeit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einbezogen.

Gesundheitskommissarin: „Vertrauen stärken“

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"Mehr Transparenz bei der wissenschaftlichen Arbeit der EU im Bereich der Lebensmittel wird das Vertrauen der Konsumenten stärken", erklärt die EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, laut aiz.info."Die EFSA ist den Gesetzgebern dankbar, dass sie uns die Möglichkeit geben, Bürgern und Interessengruppen unsere Arbeit näherzubringen und von einer stärkeren Überprüfung unserer Arbeitsprozesse und -praktiken zu profitieren", ergänzt EFSA-Direktor Bernhard Url.

Zugang zu Studien für alle EU-Bürger

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten über die EFSA-Website automatisch Zugang zu allen Studien sowie Informationen, die die Industrie im Verlauf der Risikobewertung vorlegt, außer in begründeten Ausnahmefällen. Darüber hinaus werden Interessenträger und die breite Öffentlichkeit zu den vorgelegten Studien konsultiert, auch um zu eruieren, ob weitere Daten oder Studien verfügbar sind.

Größere Unabhängigkeit der Studien

Laut aiz.info wird die EFSA über sämtliche in Auftrag gegebenen Studien unterrichtet, damit Unternehmen, die eine Zulassung beantragen, auch tatsächlich alle relevanten Informationen übermitteln und keine aus ihrer Sicht ungünstigen Studien zurückhalten. Darüber hinaus wird die Kommission in den kommenden vier Jahren vor Ort nachprüfen, ob Laboratorien und Studien den Standards entsprechen.

Mitgliedstaaten, Zivilgesellschaft und EU-Parlament sind ab 1. Juli 2022 im Verwaltungsrat der EFSA vertreten und dadurch in die Entscheidungen der Behörde einbezogen. Kommission, EFSA und EU-Staaten erarbeiten nun einen allgemeinen Plan für die Risikokommunikation, um während des gesamten Risikoanalyseprozesses ein systematisches Vorgehen zu gewährleisten.

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