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EU-Staaten erneut uneins über Glyphosat-Zulassung

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich erneut nicht auf eine Verlängerung der Zulassung für Glyphosat in geeinigt. Bei der heutigen Abstimmung in Brüssel fehlte dafür die nötige Mehrheit. Nun läuft alles auf die EU-Kommission zu.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich erneut nicht auf eine Verlängerung der Zulassung für Glyphosat in geeinigt. Bei der heutigen Abstimmung in Brüssel fehlte dafür die nötige Mehrheit. Nun läuft alles auf die EU-Kommission zu.


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Die EU-Staaten haben heute erneut eine qualifizierte Mehrheit für die Verlängerung der aktuellen Zulassung von Glyphosat in Europa verfehlt. Das bestätigte eine Sprecherin der EU-Kommission. Damit hat auch die Sitzung des Berufungsausschuss von EU-Kommission und Mitgliedstaaten am heutigen Freitag keine Entscheidung über das weitere Verfahren zu Glyphosat gebracht.


Nächste Schritte sollen Montag beraten werden


Nun sind alle Möglichkeiten der Mitbestimmung der EU-Mitgliedstaaten bei der Entscheidung verwirkt. Es liegt jetzt an der EU-Kommission, ob sie die Zulassung im Alleingang verlängert oder diese zum 30.6.2016 auslaufen lässt. Am Montag, den 27. Juni will EU-Gesundheitskommissar Andriukaitis mit den anderen Kommissaren über die nächsten Schritte beraten, so die Sprecherin weiter.


Kommission hat Alleingang schon durchblicken lassen


Anfang der Woche hatte die EU-Kommission jedoch bereits ein Signal gesendet, dass sie Glyphosat im Alleingang verlängern will, sollten die Mitgliedstaaten sich erneut nicht einigen können. Die EU-Kommission habe nicht die Möglichkeit sich zu enthalten, hatte der Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, bei einem Treffen mit dem Umweltausschuss des Europaparlamentes gesagt.


Langfristige Zulassung bleibt auf Eis


An steht allerdings zunächst nur die Verlängerung der aktuellen Zulassung für Glyphosat für 12 bis 18 Monate. Das Verfahren für die Neuzulassung des Wirkstoffes, dass seit mehreren Jahren von den Herstellern und den Behörden vorbereitet worden war, liegt auf Eis. Die EU-Kommission will damit warten, bis die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihre Bewertung zum Krebsrisiko von Glyphosat vorgelegt hat. Das soll bis Ende 2017 der Fall sein.


Bisher will die EU-Kommission die laufende Genehmigung von Glyphosat auch ohne zusätzliche verbindliche Auflagen verlängern. Die Mitgliedstaaten werden allerdings dazu angehalten, Tallowamine als Beistoffe zu verbieten und den Gebrauch von glyphosathaltigen Herbiziden bei der Vorerntebehandlung (Sikkation) und in öffentlichen Grünflächen und privaten Gärten zu minimieren. Alles drei ist jedoch in Deutschland bereits umgesetzt.


Hintergründe:


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