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EU stellt Mitgliedstaaten Glyphosat Verbot frei

Die EU-Kommission macht einen neuen Vorschlag im Verfahren für Glyphosat. Sie bietet eine Verlängerung der alten Zulassung für 18 Monate an, bevor abschließend über den Wirkstoff beraten werden soll. Außerdem stellt sie den Mitgliedstaaten frei, ob sie auf eigene Veranlassung Glyphosat verbieten.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission macht einen neuen Vorschlag im Verfahren für Glyphosat. Sie bietet eine Verlängerung der alten Zulassung für 18 Monate an, bevor abschließend über den Wirkstoff beraten werden soll. Außerdem stellt sie den Mitgliedstaaten frei, ob sie auf eigene Veranlassung Glyphosat verbieten.


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Die EU-Kommission hat am Mittwochmorgen einen neuen Vorschlag gemacht, wie es in der verfahrenen Situation um die Genehmigung von Glyphosat in der EU weiter gehen soll. Am kommenden Montag, den 6. Juni, sollen die EU-Mitgliedstaaten zunächst darüber abstimmen, die bestehende Zulassung für weitere 18 Monate zu verlängern. Das teilte der zuständige Kommissar Vytenis Andriukaitis im Anschluss an die Sitzung der EU-Kommission vor der Presse mit. Damit will die EU-Kommission wohl gewährleisten, dass es für die Glyphosat Anwender kurzfristig keine Rechtslücke gibt, da die aktuelle Zulassung bekanntlich am 30. Juni 2016 ausläuft.


Chemikalienagentur bekommt das letzte Wort


Nach Ablauf der Verlängerung, Ende 2017, soll die Einschätzung der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zum Potenzial des Wirkstoffes krebserregend zu sein, vorliegen. Danach will die EU-Kommission erneut über das neue Zulassungsverfahren für den Herbizid Wirkstoff abstimmen lassen. „Im EU-Recht liegt das letzte Wort bei der ECHA“, begründete Andriukaitis den Schritt. Das sei der Grund warum die Kommission nun mit einer Neubewertung von Glyphosat auf die Meinung der ECHA warte. Bis dahin soll lediglich die aktuelle Genehmigung verlängert werden, so Andriukaitis weiter.


Zweifelnde Mitgliedstaaten sollen Glyphosat selbst verbieten


Die zweifelnden Mitgliedstaaten will die EU-Kommission nun mit dem Angebot ins Boot holen, dass sie Glyphosat eigenständig innerhalb ihrer Staaten verbieten können. Mitgliedstaaten, die keine Anwendung von Glyphosat enthaltenden Produkten wünschen, haben die Möglichkeit, deren Einsatz zu verbieten, sagte Andriukaitis. Dafür müsse es aber zuvor eine Neubewertung und Genehmigung von Glyphosat auf EU-Ebene geben.


Kommission empfiehlt Minimierung der Vorerntenutzung


Außerdem empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten laut Andriukaitis drei Einschränkungen für den Einsatz von Glyphosat. So sollten diese bei der Umsetzung der Zulassung des Wirkstoffes auf ihrem Boden für ein Verbot von Tallowaminen als Beistoffe in glyphosathaltigen Mitteln sorgen. Außerdem sollten sich diese für eine Minimierung des Gebrauchs von Glyphosat in öffentlichen Grünflächen, auf Spielplätzen und in Gärten einsetzen. Des Weiteren sollten die Mitgliedstaaten eine Minimierung der Vorerntenutzung, der Sikkation, erreichen.


Der EU-Kommissar machte in der Pressekonferenz klar, dass er nun die Mitgliedstaaten am Zug sieht, den Weg für ein Vorankommen im Zulassungsverfahren von Glyphosat frei zu machen. Die Mitgliedstaaten sollten aufhören sich hinter der EU-Kommission zu verstecken, sagte er.


Hintergründe:


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