EuGH-Urteil erhöht Druck auf Bauern: "Bürger haben Recht auf sauberes Wasser"
Der EuGH hat festgestellt, dass Bürger ein Recht auf sauberes Wasser haben. Wasserversorger könnten nun gegen eine Kommune klagen, wenn dort zuviel Nitrat im Grundwasser ist, vermuten Juristen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass die Bürger grundsätzlich ein Recht auf sauberes Grundwasser haben, bei dem der Nitratgrenzwert nicht überschritten wird. Laut Spiegel Online ist es daher denkbar, dass Wasserversorger, Gemeinden und auch Privatpersonen dieses Recht bei den Behörden einfordern könnten und Anpassungen verlangen, wenn der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter überschritten wurde. Geklagt hatten ein Wasserversorger aus Eisenstadt in Österreich sowie ein Biolandwirt und eine Gemeinde aus der Region.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatten erst kürzlich erneut Vorschläge in Brüssel eingereicht, um den Streit beizulegen. Eine Antwort aus Brüssel auf die Nachbesserungsvorschläge steht noch aus, sie wird in den kommenden Wochen erwartet.
Laut Spiegel Online könnte die aktuelle Entscheidung aus Luxemburg mit ihrer europaweiten Wirkung möglicherweise Signalcharakter haben. Bei dem Urteil handele es sich eigentlich um ein Vorlageverfahren: Das Gericht in Österreich hatte aufgrund eines laufenden Verfahrens in Luxemburg angefragt, wie es europäisches Recht zur Nitratrichtlinie auslegen soll.
Zwar steht noch nicht fest, welche Auswirkungen die EuGH-Entscheidung haben wird und wie das Recht auf Grundwasser ohne Nitratüberschuss konkret von den Behörden umgesetzt werden soll. Aber deutsche Wasserversorger fühlen sich in ihrer Kritik an zu laschen Düngeregeln bestätigt, heißt es. Falls in einer Kommune der Grenzwert überschritten werde, könne ein Wasserversorger laut Urteil nun direkt von den zuständigen Behörden eine Anpassung verlangen, bis die Grenzwerte wieder eingehalten werden, sagte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gegenüber dem Portal. Das beziehe sich auch auf bereits bestehende Aktionsprogramme oder zusätzliche Maßnahmen.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass die Bürger grundsätzlich ein Recht auf sauberes Grundwasser haben, bei dem der Nitratgrenzwert nicht überschritten wird. Laut Spiegel Online ist es daher denkbar, dass Wasserversorger, Gemeinden und auch Privatpersonen dieses Recht bei den Behörden einfordern könnten und Anpassungen verlangen, wenn der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter überschritten wurde. Geklagt hatten ein Wasserversorger aus Eisenstadt in Österreich sowie ein Biolandwirt und eine Gemeinde aus der Region.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatten erst kürzlich erneut Vorschläge in Brüssel eingereicht, um den Streit beizulegen. Eine Antwort aus Brüssel auf die Nachbesserungsvorschläge steht noch aus, sie wird in den kommenden Wochen erwartet.
Laut Spiegel Online könnte die aktuelle Entscheidung aus Luxemburg mit ihrer europaweiten Wirkung möglicherweise Signalcharakter haben. Bei dem Urteil handele es sich eigentlich um ein Vorlageverfahren: Das Gericht in Österreich hatte aufgrund eines laufenden Verfahrens in Luxemburg angefragt, wie es europäisches Recht zur Nitratrichtlinie auslegen soll.
Zwar steht noch nicht fest, welche Auswirkungen die EuGH-Entscheidung haben wird und wie das Recht auf Grundwasser ohne Nitratüberschuss konkret von den Behörden umgesetzt werden soll. Aber deutsche Wasserversorger fühlen sich in ihrer Kritik an zu laschen Düngeregeln bestätigt, heißt es. Falls in einer Kommune der Grenzwert überschritten werde, könne ein Wasserversorger laut Urteil nun direkt von den zuständigen Behörden eine Anpassung verlangen, bis die Grenzwerte wieder eingehalten werden, sagte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) gegenüber dem Portal. Das beziehe sich auch auf bereits bestehende Aktionsprogramme oder zusätzliche Maßnahmen.