EuGH weist Klage gegen Genehmigung von Glyphosat ab
Der Europäische Gerichtshof lässt eine Klage der Region Brüssel gegen die Genehmigung von Glyphosat im Jahr 2017 nicht zu. Er begründet dies mit einer fehlenden Klageberechtigung.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Klage der Region Brüssel-Hauptstadt auf Nichtigerklärung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat von 2017 abgewiesen. Die Region habe nicht nachgewiesen, dass sie von dieser Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen ist, entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. (Rechtssache C-352/19 P)
Die EU-Kommission hatte im Dezember 2017 entschieden, die europäische Genehmigung für Glyphosat um fünf Jahre zu verlängern. Die Region Brüssel-Hauptstadt hatte selbst Ende 2016 ein Verbot der Verwendung glyphosathaltiger Mittel erlassen und argumentierte, die EU-Entscheidung stelle ihren Verbotserlass in Frage. Diese solle deshalb für nichtig erklärt werden.
In dem Rechtsstreit ging es weniger um mögliche Gefahren von Glyphosat als um die Zuständigkeiten der verschiedenen europäischen und nationalstaatlichen Ebenen. Die EU-Richter führten aus, dass die Entscheidung der EU-Kommission nur eine Genehmigung gewesen sei. Über die Zulassung für das Inverkehrbringen des Pflanzenschutzmittels hätten anschließend die EU-Staaten zu entscheiden gehabt.
Nach der Genehmigung von Glyphosat Ende 2017 für weitere fünf Jahre bis Ende 2022 hatte es in vielen Mitgliedstaaten und Regionen der EU Debatten über etwaige Verbote des Wirkstoffes gegeben. In Deutschland hat sich die Bundesregierung einen Ausstieg aus der Nutzung von Glyphosat ab 2023 vorgenommen. Als Argument hatte die Bundesregierung auch immer vorgebracht, dass die erteilte EU-Genehmigung diesen Zeitpunkt vorgebe. Bisher gibt es aber noch keinen Gesetzentwurf für einen solchen Ausstieg aus der Anwendung von Glyphosat.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Klage der Region Brüssel-Hauptstadt auf Nichtigerklärung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat von 2017 abgewiesen. Die Region habe nicht nachgewiesen, dass sie von dieser Entscheidung unmittelbar und individuell betroffen ist, entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. (Rechtssache C-352/19 P)
Die EU-Kommission hatte im Dezember 2017 entschieden, die europäische Genehmigung für Glyphosat um fünf Jahre zu verlängern. Die Region Brüssel-Hauptstadt hatte selbst Ende 2016 ein Verbot der Verwendung glyphosathaltiger Mittel erlassen und argumentierte, die EU-Entscheidung stelle ihren Verbotserlass in Frage. Diese solle deshalb für nichtig erklärt werden.
In dem Rechtsstreit ging es weniger um mögliche Gefahren von Glyphosat als um die Zuständigkeiten der verschiedenen europäischen und nationalstaatlichen Ebenen. Die EU-Richter führten aus, dass die Entscheidung der EU-Kommission nur eine Genehmigung gewesen sei. Über die Zulassung für das Inverkehrbringen des Pflanzenschutzmittels hätten anschließend die EU-Staaten zu entscheiden gehabt.
Nach der Genehmigung von Glyphosat Ende 2017 für weitere fünf Jahre bis Ende 2022 hatte es in vielen Mitgliedstaaten und Regionen der EU Debatten über etwaige Verbote des Wirkstoffes gegeben. In Deutschland hat sich die Bundesregierung einen Ausstieg aus der Nutzung von Glyphosat ab 2023 vorgenommen. Als Argument hatte die Bundesregierung auch immer vorgebracht, dass die erteilte EU-Genehmigung diesen Zeitpunkt vorgebe. Bisher gibt es aber noch keinen Gesetzentwurf für einen solchen Ausstieg aus der Anwendung von Glyphosat.