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Europäischer Gerichtshof verurteilt Deutschland wegen Nitratbelastung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland heute wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie verurteilt. Die Bundesregierung hat zu wenig gegen Nitratgehalte im Grundwasser unternommen, befanden die Richter. Ob und welche Strafzahlungen nun auf Deutschland zu kommen, soll ein zweites Verfahren klären.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland heute Morgen wegen des Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie verurteilt. Die Bundesregierung hat zu wenig gegen Nitratgehalte im Grundwasser unternommen, befanden die Richter. Ob und welche Strafzahlungen nun auf Deutschland zu kommen, soll ein zweites Verfahren klären.


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Die Bundesregierung habe zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg. „Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen EU-Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verstoßen, indem sie nicht zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen hat, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms nicht ausreichten, und dieses Aktionsprogramm nicht überarbeitet hat“, heißt es in dem Urteil.


Deutschland werden daher nun die Kosten des Verfahrens auferlegt. Welche Strafzahlungen zusätzlich fällig werden, muss allerdings in einem zweiten Verfahren geklärt werden. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2016 gegen Deutschland geklagt, weil es über Jahre hinweg nicht strikt genug gegen die Verunreinigung des Grundwassers mit Nitrat vorgegangen ist. Zuvor hatte die EU-Kommission Deutschland zweimal wegen des Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie gerügt. Der EuGH hält beide Rügen der Kommission für begründet, urteilte er heute.


Die Klage bezieht sich auf den deutschen Nitratbericht von 2012 und die Maßnahmen, die bis September 2014 folgten und damit nicht auf die dann im Jahr 2017 reformierte Düngeverordnung. Offen ist dennoch, ob das Urteil nun noch einmal auf die Düngegesetzgebung in Deutschland ausstrahlen wird.


Die EU-Kommission hatte in ihrer ersten Rüge beanstandet, dass Deutschland in Folge des Nitratberichtes von 2012 nicht bis zu einer Frist bis Mitte September 2014 zusätzliche Maßnahmen getroffen habe, um den Eutrophierungszustand der Küstengewässer zu verbessern.


Mit ihrer zweiten Rüge wirft die Kommission Deutschland vor, es trotz mehrfach aufgezeigter Lage unterlassen zu haben, die Düngeverordnung innerhalb der Frist bis Herbst 2014 fortzuschreiben. Dabei geht es um die Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln, um Vorschriften über die Zeiträume, in denen das Ausbringen von Düngemitteln verboten ist, um das Fassungsvermögen und die Bauweise von Behältern zur Lagerung von Dung, um die zulässige Menge des pro Jahr ausgebrachten Dungs, um das Ausbringen von Düngemitteln auf stark geneigten landwirtschaftlichen Flächen und um das Ausbringen von Düngemitteln auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden.

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