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Beschwerde an Justizministerin

Europäisches Patentamt beendet Moratorium für Patenterteilungen

Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das EU-Patentamt das Moratorium zur Prüfung von Patenten auf Pflanzen und Tiere beendet. 40 Organisationen wenden sich jetzt an die Bundesjustizministerin.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Präsident des Europäischen Patentamtes (EPA), António Campinos, hat das Moratorium zur Prüfung von Patenten auf Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung beendet. Die Prüfung entsprechender Patentanträge war Anfang 2019 ausgesetzt worden, weil das EPA widersprüchliche Entscheidungen zu Patenten auf Saatgut gefällt hatte, berichtet das Netzwerk "Keine Patente auf Saatgut".

Die Entscheidung des Präsidenten sei getroffen worden, bevor alle entscheidenden Fragen geklärt wurden. So herrsche insbesondere Verwirrung darüber, wie herkömmliche Zuchtverfahren definiert sind. Diese würden im Patentrecht als ‚im Wesentlichen biologisch‘ bezeichnet und seien von der Patentierung ausgenommen, so die Kritiker.

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Im Mai 2020 hatte die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) grundsätzlich bestätigt, dass Pflanzen und Tiere aus herkömmlichen Züchtungsverfahren nicht patentiert werden dürfen. Doch die umstrittene Praxis des EPA, Patente auch auf Pflanzen zu erteilen, die nicht aus gentechnischen Verfahren, sondern aus zufälligen Prozessen hervorgegangen sind, sei damit noch nicht beendet, schreiben die Umweltschützer in einer Pressemitteilung.

Beispiele für erteilte Patente auf herkömmliche Züchtung würden Gerste und Bier der Firma Carlsberg betreffen. Einsprüche gegen diese Patente, die auf zufälligen Mutationen beruhen, wurden im Oktober 2018 vom EPA abgewiesen. Andere Beispiele betreffen Salat, Melonen, Zwiebeln und Tomaten, heißt es.

Vor diesem Hintergrund müssten auch Gärtner, Landwirte und Züchter, die keine Gentechnik anwenden, damit rechnen, dass ihr Saatgut oder ihre Ernte durch Patentmonopole erfasst werden. Das stehe aber nicht im Einklang mit den europäischen Patentgesetzen. Deswegen appellieren jetzt rund 40 Organisationen gemeinsam an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, diese Fehlentwicklung zu stoppen. Die Bundesregierung soll dafür ihren Platz im Verwaltungsrat des EPA nutzen, der über die korrekte Auslegung der Patentgesetze wacht.

Patente benutzt, um Kontrolle über Landwirtschaft zu erlangen

„Wir vertrauen darauf, dass Ministerin Lambrecht tatsächlich aktiv wird, bevor weitere strittige Patente erteilt werden. Dies entspricht nicht nur dem Inhalt des Koalitionsvertrages, sondern betrifft eine grundlegende Frage von Gerechtigkeit und Ethik“, sagt Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).

„Das Patentrecht wird sonst dazu missbraucht, um sich Kontrolle über die Landwirtschaft und die Grundlagen unserer Ernährung zu verschaffen.“

Die Bundesregierung habe allerdings jüngst das Urteil der Großen Beschwerdekammer zwar begrüßt, aber keinerlei weitergehende Initiativen angekündigt. Im Schreiben an die Ministerin fordern die Organisationen jetzt auch, dass der Patentschutz für gentechnische Verfahren so begrenzt wird, dass er sich nicht auch auf alle anderen Pflanzen und Tiere mit entsprechenden züchterischen Merkmalen erstreckt. Zudem müssten jegliches Zuchtmaterial und jegliche herkömmliche Zuchtmethode von der Patentierung ausgenommen sein.

Die Unterzeichner fordern auch eine Überprüfung, ob das Urteil aus 2019 in allen Aspekten mit den Grundlagen des Patentrechtes übereinstimmt. Das Urteil führt zum ersten Mal eine Übergangsregel ein, nach der Patente, die vor Juli 2017 angemeldet wurden, von der Gültigkeit der Verbote ausgenommen wären. Damit würden aber Dutzende von Patenten bestehen bleiben, die zuvor widerrechtlich erteilt wurden, so Janßen. Zudem könnten auch einige hundert weitere derartige Patente erteilt werden, die derzeit beim EPA in Prüfung sind.

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