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Europaparlament verlangt Verzicht auf Zulassung transgener Sojabohnen

Nach dem Willen des Europaparlaments soll die Europäische Kommission drei zur Genehmigung anstehende transgene Sojabohnenlinien nicht zum Import als Futter- und Lebensmittel zulassen. Die Abgeordneten verabschiedeten letzte Woche in Straßburg eine Entschließung zur Rücknahme der Vorschläge zur Zulassung.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach dem Willen des Europaparlaments soll die Europäische Kommission drei zur Genehmigung anstehende transgene Sojabohnenlinien nicht zum Import als Futter- und Lebensmittel zulassen.


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Die Abgeordneten verabschiedeten letzte Woche in Straßburg eine Entschließung, mit der die Brüsseler Behörde aufgefordert wird, die Vorschläge zur Zulassung zurückzuziehen. Sie begründen den Schritt unter anderem mit der Glyphosattoleranz der drei gentechnisch veränderten Organismen (GVO).


Es handelt sich um die Produkte FG72 von Bayer CropScience sowie MON87705xMON89788 und MON87708xMON89788 von Monsanto.


Die Parlamentarier verweisen darauf, dass Glyphosat zwar nicht von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), aber von der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft worden sei. Ferner stehe keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten hinter den Zulassungen. Der ganze Zulassungsprozess sei fehlerhaft, denn indem die Entscheidung jedes Mal an die Kommission zurückfalle, werde die Ausnahme zur Regel gemacht.


Über die drei Sojabohnenlinien war erst am 11. Januar letztmals abgestimmt worden. Die hochrangigen Vertreter der nationalen Landwirtschaftsministerien zeigten sich dabei wie stets in Gentechnikfragen gespalten.


Nicht bindend


Die SPD-Europaabgeordnete Susanne Melior begrüßte die Annahme der Entschließung. „Solange die Unbedenklichkeit von Glyphosat nicht eindeutig erwiesen ist, dürfen wir den Einsatz dieses Giftes in der Landwirtschaft nicht auch noch durch Gensoja-Importe in die EU fördern“, so die SPD-Politikerin. Ein Sprecher der Europäischen Kommission erklärte auf Anfrage, die Entschließung sei für die Brüsseler Behörde nicht bindend. Sie müsse dem Parlament lediglich darauf antworten. In den vorliegenden Fällen sei die Kommission der Auffassung, ihre Kompetenzen nicht überschritten zu haben. Die Sicherheit der fraglichen Sorten sei gewährleistet. Deshalb werde man mit der Zulassung fortschreiten.

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