In Frankreich ist zum 1. September 2018 im Rahmen des Biodiversitätsgesetzes ein generelles Verbot von Neonikotinoiden vorgesehen; allerdings können bis 2020 noch Ausnahmegenehmigungen für einzelne Anwendungen erteilt werden. Solch eine hat bereits ein Verband für den Anbau von Zuckerrüben gefordert.
Das ärgert jedoch Kritiker. Zahlreiche Verbände, darunter auch der Imkerverband (UNAF) und der kleinbäuerlich organisierte Landwirtschaftsverband Confédération Paysanne (Conf‘), haben sich jetzt gegen Ausnahmeregelungen bei dem geplanten Verbot von Neonikotinoiden ausgesprochen.
In den vergangenen zwei Jahren hätten neue wissenschaftliche Erkenntnisse die Notwendigkeit eines Totalverbots bestätigt; argumentierten die Verbände. Zudem demonstrierten bereits zahlreiche Landwirte im ganzen Land, dass dank eines „systemischen Ansatzes“ mit einer Diversifizierung der Fruchtfolge, der Verwendung von geeigneteren Sorten und einem Netz von begleitenden naturbelassenen Flächen ein Verzicht auf die Neonikotinoide möglich sei.
Die Verbände mahnten zudem, dass die Behörden zwischen „technischen Sackgassen“ und „ökonomischen Hindernissen“ unterscheiden müssten. Es gehe jetzt nicht darum, eine Technologie durch eine andere zu ersetzen, sondern um die Installation eines neuen Systems, das sich bei der Reduzierung des Mitteleinsatzes wieder an ökologischere Methoden des Pflanzenschutzes annähere.
Der Bericht des ANSES hatte keine Anzeichen für Gesundheitsgefahren durch Neonikotinoide ergeben, sofern die im Rahmen der Zulassung vorgeschriebenen Anwendungsvorschriften beachtet würden. Empfohlen wurde allerdings, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Basis von Thiacloprid weitgehend zu reduzieren.