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Nitrat/Grundwasser

FDP kritisiert nicht einheitliche Ausweisung der Roten Gebiete

Die die Ermittlung von Stickstoffsalden geschieht fast ausschließlich auf der Gemeindeebene. Und jedes Bundesland hat ein anderes Verfahren bei der Ausweisung der Roten Gebiete.

Lesezeit: 2 Minuten

Fehlende Einheitlichkeit und Verursachergerechtigkeit bei der Ausweisung der Roten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung beklagt der landwirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker.

Praktisch jedes Bundesland nutze ein anderes Verfahren zur immissionsbasierten Abgrenzung der Gebiete, kommentierte Hocker die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage seiner Fraktion. Daraus gehe hervor, dass die Ermittlung von Stickstoffsalden fast ausschließlich auf der Gemeindeebene erfolge.

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Dem FDP-Politiker zufolge macht das die Berücksichtigung betriebsindividueller Gegebenheiten unmöglich. Am Beispiel Niedersachsen werde klar: „Wenn im ersten Kulissenentwurf eine Hälfte des Landkreises rot ist und im zweiten die andere, kann die Ausweisung nicht faktenbasiert sein.“

Höhere Akzeptanz

Laut Bundesregierung ist der immissionsbasierte Ansatz in der Nitratrichtlinie festgeschrieben und damit auch Grundlage der Gebietsausweisung. Die immissionsbasierte Abgrenzung von belasteten und unbelasteten Gebieten in den Grundwasserkörpern erfolge auf der Basis der gemessenen Nitratkonzentration an den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung).

Das Ausweisungsmessnetz umfasse dabei alle landwirtschaftlich beeinflussten Messstellen aller Landesmessnetze der Länder sowie stellenweise auch Messstellen Dritter, stellt die Bundesregierung weiter fest. Mit diesem Ansatz einer präzisierten Ausweisung setzten die Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten landwirtschaftliche Quellen an, die die Gewässerverunreinigung konkret verursachten.

Die AVV Gebietsausweisung ermögliche somit eine differenzierte und verursachergerechte Ausweisung. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dadurch die Akzeptanz bei den betroffenen Landwirten erhöht wird. Ihren Angaben zufolge nutzen die Länder die in der AVV Gebietsausweisung vorgesehenen Möglichkeiten zur immissionsbasierten Abgrenzung der nitratbelasteten Gebiete unterschiedlich.

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