Grünlandumbruch
FDP will Verlust des Ackerstatus bei Grünlandnutzung aussetzen
Mehrjährig genutzte Grünlandbestände sollen ihren Ackerstatus behalten können. Die FDP fordert das zur GAP-Reform außerdem für begrünte Gewässerrandstreifen.
Im Zuge der Verhandlungen zur Reform der Gemeinsamen EU-Agrarreform (GAP) steht auch das Thema Grünlandumbruch auf der Agenda. Der Erhalt von bestehendem Dauergrünland ist dabei unstrittig. Vielmehr geht es bei der Diskussion um den Erhalt des Ackerstatus, wenn Landwirte ihre Ackerflächen mehrjährig als Grünland nutzen. Dabei setzt sich die Bundesregierung nach eigenen Angaben für eine Stichtagsregelung ein, ab der Flächen, auch bei einer langjährigen Grünlandnutzung ihren Ackerstatus nicht verlieren sollen. Für danach neu entstehendes Dauergrünland soll keine Erhaltungsvorschrift gelten, so die Bundesregierung. Dadurch entfiele der Anreiz, Grünland vor Ablauf der Frist umzupflügen, um die Entstehung von Dauergrünland zu verhindern.
Die FDP schlägt dafür nun in einem Antrag im Bundestag den Stichtag 1. Januar 2015 vor. Sämtliche Flächen, die bis zu dem Tag als Ackerland galten, sollen auch bei einer langjährigen Grünlandnutzung ohne einen Umbruch ihren Ackerstatus behalten. Gleiches sollte zur Erhaltung artenreicher Gewässerrandstreifen nach § 38 WHG gelten. Darüber hinaus soll die Fünf-Jahres-Frist bis zum Inkrafttreten der neuen GAP ausgesetzt werden, sodass bis dahin keine als Grünland genutzte Ackerfläche ihren Ackerstatus verliert.
„Das Grünlandumbruchsverbot ist eine der unsinnigsten und bürokratischsten EU-Verordnungen. Die Vorschrift bietet keinerlei Mehrnutzen, im Gegenteil: es nutzt weder der Biodiversität noch dem Klima und hat überdies eine Verschwendung von Ressourcen zu Folge“, sagte die Bundestagsabgeordnete Nicole Bauer (FDP).
Bisher müssen Landwirte ihr Grünland auf Ackerflächen spätestens nach fünf Jahren umbrechen, um nicht in den Grünlandstatus zu laufen. Grünlandbestände reichern jedoch schon in dieser Zeit viel Humus und CO2 an, was ein Umbruch wieder unnötigerweise freisetzt. Gleichzeitig verlieren gerade bei weidegenutzten Beständen, Wildtiere zunächst ihr Habitat, bis sich nach einer Neuansaat wieder eine vollständige Grünlandnarbe gebildet hat. Eine Zusicherung des Ackerstatus, trotz langjähriger Grünlandnutzung würde dies verhindern.
Die Kritik am turnusmäßigen Umbruch von mehrjährig genutzten Grünlandbeständen auf Ackerflächen ist nicht neu. Schon zu Beginn dieser Regelung äußerten u. a. landwirtschaftliche Berater in Grundwasserschutzgebieten ihre Bedenken, da neben CO2 auch unkontrolliert Stickstoff freigesetzt wird, welcher die neuangesäte Grünlandnarbe oder die Folgefrucht nicht immer aufnehmen kann.
von Hermann Helmers
Grünlandumbruch
was mischt sich der Staat da ein. Wenn er Grünland erhalten will sollte er ein Markt schaffen wo man Grünland gewinnbringend einsetzen kann... Beweidung und Wolfsschutz passen nicht zusammen. Alle reden von CO2 Freisetzung aber keiner von CO2 Bindung... Humus wird bei einer Neuansaat ... mehr anzeigen zuerst abgebaut aber danach auch wieder gebunden.... Solange noch Öl, Kohle, Gas und auch Torf abgebaut wird, sind unsere Auflagen kaum zu überbietender Schwachsinn. Aber das Volk muss ja ein Sündenbock haben, dann ist es leichter zu verdummen weniger anzeigen
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von Willy Toft
Es muss eben nur mal festgestellt werden!
Erst dann hat man die Möglichkeit den Umbruch weiter hinauszuschieben! Diese unsinnige Regelung bisher, erreicht nur das Gegenteil einer Umweltschonenden Bewirtschaftung!
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von Jürgen Greiner
klimaneutrale Landnutzung besser als Grünlandumbruchverbot
Der Bodenzustandsbericht des Thünen-Instituts sollte Basis für die zulässige Landnutzung sein und nicht willkürlich festgelegte Größen. Aus Umwelt- und Klimagründen sollte die Art der Landnutzung vom Humusgehalt und Wasserstand der jeweiligen Flächen abhängen. Zur ... mehr anzeigen Verminderung des Humusabbaus und der damit verbundenen Emissionen von CO2, Nitrat und Lachgas sollten alle Böden mit mehr als 4 % Humus in der Krume als Grünland genutzt werden. Die Bauern kennen die Humusgehalte ihrer bewirtschafteten Flächen. Die Wiedervernässung von Mooren ist nur großräumig möglich. Der Staat sollte Landeigentümern mit Moorflächen eigene Austauschflächen anbieten oder eine Betriebsverlagerung fördern. Hierzu sollten Moorbauern Vorkaufsrechte bei Bodenverkäufen erhalten und das Landgrapping verboten werden. weniger anzeigen
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von Klaus Jensen
Moin
Schon mal was von Eigentum und dessen Schutz in der BRD gehört? Man,Man, Man....Wowollen wir hin? MfG Jens Martin Jensen
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von Reinhard Claus
Das ökologisch unsinnigste Gesetz, was es je gab
In Ostdeutschland, speziell in Brandenburg, wurden viele minderwertige Flächen (BWZ 13 bis 20) seit 1991 als Stilllegung genutzt. Durch die Verringerung der Stilllegungsverpflichtung und der Selbstbegrünung wurde ein Teil dann als Ackergras (weiterhin ohne Düngung) deklariert und als ... mehr anzeigen einmalige Nutzung (mehr wächst auf diesen Flächen nicht) zur Heugewinnung für Mutterkühe genutzt. Diese Flächen haben seit 25 Jahren keinen Dünger, geschweige denn Pflanzenschutzmittel erhalten. Diese ökologisch wertvollen Flächen (kein Bio-Landwirt kann solche Flächen vorweisen) wurden und werden nun umgebrochen, sorry, müssen umgebrochen werden. Einfach nur Wahnsinn!! Keiner hat es geschafft, hier bezüglich Ackerstatus rechtzeitig Klarheit zu schaffen! weniger anzeigen
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von Hans-Eggert Rohwer
Glaubt Ihnen nicht !!
Selbst wenn es Gesetz würde, wer soll das riskieren. Neue (grüne) Regierung ob mit schwarz oder rot und man hat verloren. Wer soll unseren Politikern denn noch glauben. Dies gilt für alle (wirklich alle) Parteien.
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von Ludger Hengelsberg
Genau hier liegt das Problem
mein Vertrauen, dass dieser Staat im Bereich Landwirtschaft und Umwelt sachgerechte Lösungen trifft und beibehält, ist schon lange vorbei. Zu oft sind wir Landwirte in den letzten Jahren betrogen worden!
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von Ottmar Ilchmann
Eigentlich ist es bei allen Parteivertretern Konsens,
dass diese 5-Jahres-Regel unsinnig und sogar kontraproduktiv ist, von CDU bis Grün. Trotzdem tut man sich unendlich schwer damit, etwas zu ändern. Es zeigt sich einfach die extreme Beharrungskraft einmal getroffener bürokratischer Regeln. Es wäre schön, wenn sich hier endlich etwas ... mehr anzeigen ändern würde. weniger anzeigen
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von Wilhelm Grimm
Beharrungskraft natürlich, aber es ist Dummheit der Politik.
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von Renke Renken
Unwissenheit, Stuhrheit und grenzenlose Dummheit
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von Kirsten Wosnitza
Nichts neues
Was die FDP da fordert. Damit schließt sie sich der berechtigten Kritik vieler Landwirte, Verbände, Politiker und Wissenschaftler an.
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von Gerd Uken
Das ist berechtigt
Denn der niedersächsische Weg kennt genau das Gleiche Problem bei dem Gewässerabstandsregelungvauf Ackerflächen.
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von Bernhard ter Veen
Schade FDP
Die Sicht ist zwar Richtig und GUT...aber die Gesetze und Verordnungen und Bestimmungen machen die Anderen Parteien. Schade das Ihr kein Gehör finden werdet...
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von Wilhelm Grimm
Steter Tropfen höhlt den Stein, das macht die FDP richtig.
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von Frank Müller
Warum kein Gehör finden?
Ihr braucht sie doch nur zu wählen. Schon bei der letzten Wahl war die FDP die einzige Partei, die die Landwirtschaft überhaupt auf der Agenda hatte.
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