Die am Donnerstag erteilte Notfallzulassung des BVL zur Mäuseplage ist aus Sicht des Thüringer Bauernverbandes (TBV) in jeder Hinsicht unzureichend, da die Bekämpfung der Feldmausplage für nahezu alle betroffenen Thüringer Landwirte weiterhin unmöglich sein wird.
Grund hierfür ist, dass sämtliche Auflagen, die einen Einsatz von Rodentiziden in weiten Teilen Thüringens verbieten, ausnahmslos bestehen bleiben. So dürften auch zukünftig aus Artenschutzgründen in allen Gebieten, in denen Feldhamster oder Haselmäuse möglicherweise vorkommen könnten, sowie in allen FFH-Gebieten und Rastplätzen von Zugvögeln keine Rodentizide ausgebracht werden, kritisiert der Verband.
„Damit ist eine selektive Bekämpfung der Feldmäuse auf nahezu allen betroffenen Flächen schlicht unmöglich“, so TBV-Präsident Dr. Klaus Wagner. „Der Irrwitz geht somit weiter: Statt mit der Aussaat die Grundlage für eine erfolgreiche Ernte und damit unser aller Lebensmittelversorgung zu legen, füttern wir derzeit die Feldmäuse. Diese fressen nämlich die ausgesäten Körner und die jungen Pflanzen. Das ist nicht nur aus sozialer Sicht völlig widersinnig, sondern auch ökonomisch für uns Landwirte desaströs“, so die Kritik des Bauernpräsidenten.
Andere Tiere werden nicht gefährdet
Aus Sicht der Landwirte ist eine Gefährdung anderer Arten durch den Einsatz der Rodentizide nicht zu befürchten, was die Entscheidung des BVL umso unverständlicher mache: „Bei einer sachgerechten verdeckten Ausbringung von Rodentiziden entsteht kein Schaden bei den Feldhamstern oder den Greifvögeln. Das bestätigen nicht nur Studien des staatlichen Julius-Kühn-Instituts eindeutig, sondern auch das BVL selber“, so Wagner.
Der Feldhamster ernährt sich von oberirdisch anfallendem Futter. Rodentizide werden jedoch verdeckt ausgebracht, sodass ein Kontakt durch den Feldhamster nicht besteht, erklärt der Präsident weiter. Die Löcher der Feldmaus, in denen Köder ausgelegt werden dürfen, seien zu klein, als dass sich der Feldhamster Zugang verschaffen könnte.
Was erlaubt die Notfallzulassung?
Durch die Notfallzulassung ist in den Schutzgebieten eine Ausbringung von Rodentiziden nach wie vor erst ab 1. November möglich. Außerhalb der Artenschutzgebiete erlaubt die Notfallzulassung das Ausbringen des Pflanzenschutzmittels Ratron Giftweizen mit dem Wirkstoff Zinkphosphid vom 9. September 2020 bis 6. Januar 2021.
Hierbei ist zusätzlich zu der bisher zugelassen Ausbringung mit der Legeflinte auch eine verdeckte Ausbringung mittels einer Köderlegemaschine (z.B. Wumaki Wühlmauspflug) möglich. Letzteres war bisher grundsätzlich verboten gewesen.
Mehr pflügen keine Alternative
Alternativen zur Feldmausbekämpfung mit Rodentiziden, wie z.B. der verstärkte Einsatz des Pfluges, sind für die Feldhamster sehr problematisch, da hier neben den Mäusegängen auch Hamsterbauten zerstört werden, erklärt der Bauernverband weiter. Zudem verringere sich durch die vermehrte Bodenbearbeitung das Futterdargebot nicht nur für die Feldmaus, sondern auch für den zu schützenden Feldhamster, da die Flächen „schwarz“ gemacht werden und brach liegen.
Die vermehrten Erdbewegungen führten außerdem zur Vergrämung des Hamsters. Eine weitere Nebenwirkung intensiver Bodenbearbeitung sei die Schädigung der Bodenstruktur. Zudem steige die Verdunstung des Wassers und der Boden trocknet aus, was gerade mit Blick auf die derzeitige Trockenheit problematisch ist. Auch der Aufbau von Humus verringert sich, so der TBV.