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FFH-Mähwiesen richtig bewirtschaften

Konkrete Vorschriften zum Bewirtschaften von FFH-Mähwiesen gibt es nicht. Entscheidend ist es, den Zustand zu erhalten. Dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei.

Lesezeit: 6 Minuten

Unsere Autorin: Dr. Kerstin Grant, Landwirtschaft­liches Zentrum Baden­-Württem­berg (LAZBW); zuerst erschinen in der top agrar 5/2020.

Extensiv genutzte Mähwiesen sind häufig im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie europaweit als Lebensraumtyp geschützt. Dabei unterscheidet die Richtlinie zwei Lebensräume: die magere Flachland-Mähwiese (Glatthaferwiese mit dem Code 6510) und die Berg-Mähwiese (Goldhaferwiese, Code 6520). Bundesweit gibt es aktuell 153614 ha Flachland- und 18051 ha Berg-Mähwiesen – das sind zusammen rund 4% der gesamten deutschen Grünlandfläche.

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Gezielt bewirtschaften

FFH-Mähwiesen werden extensiv, d.h. ein- bis zweimal, selten dreimal jährlich überwiegend durch Mahd genutzt. Mit 30 bis 45 Pflanzenarten/25 m² bestehen sie meist aus doppelt so vielen Arten wie intensiv genutztes Wirtschaftsgrünland. Daher sind die Bewirtschafter dieser Flächen besonders gefordert. Denn die Artenzusammensetzung und die Vegetationsstruktur der FFH-Mähwiesen müssen erhalten bleiben – es gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot.

Gehen die für den Lebensraum charakteristischen Pflanzenarten (siehe „FFH-Mähwiesen“ auf Seite 81) oder typische Strukturen zurück bzw. verschwinden ganz, verschlechtert sich der Zustand der Mähwiesen – bis hin zum Verlust des FFH-Status. Das kann für die Bewirtschafter CC-relevant sein. Folgendes könnten Ursachen für eine Verschlechterung sein:

  • Eine veränderte Bewirtschaftung wie häufigeres Schneiden oder Düngen,
  • eine Bewirtschaftungsaufgabe oder
  • Störungen wie Weidetritt und Fahrspuren.

So führt z.B. die Zunahme von Obergräsern oder ein verstärktes Auftreten von Pflanzenarten, die als Störzeiger gelten, wie Brennnessel, Weidelgräser oder Bärenklau, zu einer schlechteren Bewertung des sogenannten „Erhaltungszustands“. Dieser gibt Auskunft darüber, wie „gut“ die Wiese aus Sicht der FFH-Richtlinie ausgeprägt ist. Den Erhaltungszustand bewerten unabhängige, gezielt geschulte Botaniker alle sechs Jahre nach den Vorgaben der Richtlinie.

Bei der Bewirtschaftung ist also Fingerspitzengefühl gefragt. Da die FFH-Mähwiesen durch eine wenig intensive Landbewirtschaftung (wenige Schnitte, geringe Düngung) entstanden sind, empfiehlt es sich, sie auch weiterhin entsprechend zu bewirtschaften. Dabei hilft es, den Bestand genau zu beobachten, ob er sich negativ verändert.

Nicht zu häufig Mähen

Die typischen Arten der FFH-Mähwiesen sind an eine späte erste Nutzung und geringe Nutzungshäufigkeit angepasst. Wird der 1. Schnitt zu früh ausgeführt, dann können viele Arten keine oder nur im geringem Maße Samen bilden und nur wenige Reservestoffe in ober- oder unterirdische Speicherorgane einlagern. Dies ist aber besonders wichtig für die Konkurrenzkraft und das Weiterbestehen bzw. Überleben (Wiederaustrieb nach Schnitt oder im nächsten Frühjahr) der meisten Pflanzen. Auf Dauer führt ein zu früher und auch zu häufiger Schnitt zum Artenrückgang.

Der richtige Schnittzeitpunkt lässt sich natürlich nicht auf einen genauen Tag im Kalender festlegen. Als Orientierung dient die Blüte der bestandsbildenden Gräser. Diese liegt üblicherweise im Juni. Für einige Kräuter, wie z.B. den Wiesen-Bocksbart, ist ein gelegentlicher, noch etwas späterer erster Schnitt zum Zeitpunkt der Samenreife förderlich.

Je nach Wüchsigkeit können Sie den Bestand ein- bis zweimal pro Jahr schneiden. Einen wüchsigen Bestand sollte man häufiger nutzen, denn andernfalls nehmen Obergräser zu und es kommt zu wenig Licht an die Samen. Daher sind in seltenen Fällen auch drei Schnitte sinnvoll. Wie Sie das Schnittgut von FFH-Mähwiesen am besten verwerten, hat das LAZBW untersucht. Mehr dazu finden Sie unter: www.topagrar.com/ffh-schnittgut2020

Düngen oder nicht?

FFH-Mähwiesen zu düngen, ist grundsätzlich möglich. Entscheidend sind die bisherige Bewirtschaftungsweise, Zusammensetzung und Wüchsigkeit des Bestandes:

  • Viele der wertvollen FFH-Mähwiesen sind von geringer Wüchsigkeit und weisen eine hohe Anzahl von Magerkeit anzeigenden Pflanzenarten auf. Sie wurden häufig nicht oder nur wenig gedüngt. Schon eine gering höhere Düngermenge kann diese Bestände bereits verändern.
  • Einige FFH-Mähwiesen haben sich an eine mäßige Düngung angepasst und vertragen regelmäßige Düngergaben. Auf diesen Wiesen grundsätzlich auf eine Düngung zu verzichten, ist sicherlich falsch: Denn eine zu starke Aushagerung der FFH-Mähwiesen, insbesondere eine Unterversorgung mit Phosphor und Kalium, kann zu einer Verschlechterung und zum Rückgang von Kräutern führen. Eine Erhaltungsdüngung ist demnach notwendig. Berücksichtigen Sie dabei unbedingt, wie die Nährstoffe der verschiedenen Düngerarten wirken: Stickstoffgaben fördern vor allem Gräser und hochwüchsige Kräuter – diese beschatten und verdrängen schnell die typischen, wertgebenden Arten. Besonders mineralische N-Dünger, Gärreste, Jauche und auch unverdünnte Gülle enthalten viel, für die Pflanzen schnellverfügbaren, Ammonium-N. Für FFH-Mähwiesen sind diese Dünger daher ungeeignet. Wichtig ist, den Stickstoff langsam wirken zu lassen.

Für die Erhaltungsdüngung eignet sich Festmist sehr gut. Weil in Mist der größte N-Anteil organisch gebunden ist, wird der Stickstoff für die Pflanzen nur sehr langsam verfügbar und wirkt auf die Bestandszusammensetzung nur wenig. Festmist wurde auch in der Vergangenheit vielfach als Dünger für FFH-Mähwiesen genutzt. Je nach Standort empfiehlt sich eine Festmistgabe von ca. 100 dt/ha im Herbst.

Sollten Sie dennoch mit Gülle düngen wollen, sollten Sie diese auf 5% Trockenmasse-Gehalt verdünnen und sie erst zum zweiten Aufwuchs im Frühsommer ausbringen. Die Güllemenge sollte bei maximal 20 m³/ha (ca. 30 kg N/ha) liegen. Als Düngungsintervall werden zwei Jahre für Flachland-Mähwiesen und drei Jahre für Berg-Mähwiesen empfohlen – größere Abstände sind möglich.

Überlegt beweiden

Eine Beweidung von FFH-Mähwiesen ist möglich, wenn man bestimmte Regeln wie eine ausreichende Ruhezeit, kurze Besatzzeiten mit schnittähnlicher Beweidung, eine Rotation des Nutzungszeitpunktes, keine Zufütterung o.ä. einhält. Stellen Sie von der Schnittnutzung auf Beweidung um, verändert sich der Bestand – denn einige Pflanzen kommen nicht mit der Trittbelastung zurecht. Auch das selektive Fraßverhalten der Weidetiere wirkt sich aus: Es fördert bestimmte Arten auf der Mähwiese, hemmt hingegen andere.

Mähwiesen verbessern oder wiederherstellen

Stellen die Botaniker auf den FFH-Mähwiesen Verschlechterungen oder Verluste fest, dann plant und ergreift die zuständige Behörde (meist die Untere Naturschutzbehörde) zusammen mit dem Bewirtschafter Gegenmaßnahmen.

Der erste Schritt ist herauszufinden, was zu der Verschlechterung geführt hat und diese Ursache abzustellen. Um Bewirtschaftungsfehler ausschließen zu können, empfiehlt es sich, alle Maßnahmen auf den Flächen zu dokumentieren. Am häufigsten führt eine zu intensive Nutzung (zu viel Dünger und zu frühe/zu viele Schnitte) zu einer Verschlechterung oder gar zum Verlust.

Durch eine wieder angepasste Bewirtschaftung an dem betroffenen Standort können Arten der FFH-Mähwiesen langsam wieder zunehmen bzw. sich wieder ansiedeln. Allerdings gibt es Fälle, bei denen eine Wiederherstellung des FFH-Status problematischer ist, da die Samen nicht mehr im Boden verfügbar oder nicht mehr keimfähig sind. Zusätzlich fehlt oft ein Sameneintrag von angrenzenden artenreichen Flächen. In solch einem Fall müssen für die Wiederherstellung des FFH-Status in der Regel typische FFH-Mähwiesenarten durch Ansaat wieder angesiedelt werden. Geeignet sind dafür z.B. Mähgutübertragung, Wiesendrusch oder Regio-Saatgut.

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